Kleve Sontowski ist offen für Gespräche

Kleve · Die Stadt Kleve hat laut dem Beschluss der Vergabekammer Fehler im Verfahren um die Minoritenplatz-Bebauung gemacht. Es drohen hohe Strafzahlungen. Die Firma ist aber zu einer "außergerichtlichen Einigung" bereit.

"Ich will Städte bebauen und nicht ruinieren", sagt Klaus-Jürgen Sontowski von dem Erlangener Unternehmen Sontowski und Partner Group. Der Projektentwickler wollte auch in Kleve etwas errichten. Doch dazu kam es nicht. Die Stadt Kleve hatte nach einigen Jahren gemeinsamer Planungen das Verfahren aufgehoben und das Angebot der Erlangener abgelehnt. Daraufhin war das Unternehmen vor die Vergabekammer Rheinland gezogen, wo es im August einen klaren Sieg errungen hatte. Die Stadt Kleve legt Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ein und zieht vor das Oberlandesgericht, wo der Fall demnächst erneut verhandelt wird. Noch ist nicht abschließend geklärt, ob die Stadt sich grobe Schnitzer beim Vergabeverfahren geleistet hat (die RP berichtete), doch spricht nach dem Beschluss der Vergabekammer nicht viel für die Klever Verwaltung und Politik.

Obwohl es nach der aktuellen Rechtslage für Klaus-Jürgen Sontowski keinen Grund gibt, sich auf die Stadt Kleve zuzubewegen, tut er es dennoch. "Ich bin bereit, mich außergerichtlich zu einigen", sagt der Geschäftsführer, der sich wundert, dass seitens der Klever Verwaltung noch niemand auf ihn zugekommen ist, um die Auseinandersetzung beizulegen. Er betont, dass er moderaten Verhandlungen offen gegenüberstehe, wenn sich auch die Kommune dementsprechend verhalte. Dem Bauunternehmer ist in Erinnerung geblieben, wie seine Mitarbeiter in Kleve teilweise behandelt wurden. "Wir haben alles geliefert, sogar mehr, als wir hätten liefern müssen. Zunächst hat uns die Verwaltung immer mit offenen Armen empfangen. Später, als es Widerstand gab, änderte sich das Klima. Ich habe mich maßlos über das Verhalten geärgert", sagt der Geschäftsführer.

Der Beschluss, der durch die Vergabekammer gefasst wurde, ist deutlich ausgefallen. Sollte das OLG den Verstoß bestätigen, drohen der Stadt in einem dann zivilrechtlichen Verfahren enorme Schadenersatzforderungen. In dem Fall würde es nicht allein darum gehen, wie hoch die Planungskosten waren, die zu ersetzen sind. Richtig teuer wird es, wenn der entgangene Gewinn eingeklagt wird. Sollte festgestellt werden, dass Sontowski den Zuschlag hätte erhalten müssen, wären die zu ersetzenden Planungskosten Kleingeld.

In dem Beschluss der Vergabekammer wird an zwei Stellen die Zahl 24 Millionen Euro genannt. Die Kammer nimmt diese Summe als Investitionsvolumen an, welches Sontowski und Partner entgangen ist. Bei einer für die Erlangener positiven Entscheidung des OLG stehen diese 24 Millionen als Bezugsbasis im Raum. Doch auch allein der Betrag für die Planungsleistungen sind mit etwa 450.000 Euro kein Schnäppchen. Schon die Gebühren für den von der Vergabekammer getroffenen Beschluss betragen 10.150 Euro. Hinzu kommen die bislang angefallenen Anwaltskosten. Die sollen sich allein für eine Partei bei um die 40.000 Euro bewegen. Das OLG-Verfahren kommt obendrauf. Aktuell zahlt die Stadt die Zeche. Seine Fachanwälte, so Sontowski, seien überrascht von dem detaillierten und gut begründeten Beschluss. "Schon deshalb wundere ich mich, dass niemand mit uns Kontakt aufgenommen hat", sagt er und betont, dass die Gegenpartei der Vergabekammer ebenso respektlos gegenüber aufgetreten sei, wie teilweise seinen Mitarbeitern. "Unsere Anwälte mussten einmal im Monat nachfragen, wie der Stand ist. Die Kammer konnte nie Recht sprechen, weil die Stadt die Unterlagen nicht beigebracht hatte. Das Verfahren ist unendlich verschleppt worden. Warum dies gemacht wurde, kann ich nur vermuten", sagt der Erlangener.

Wie eng und lange Politik und Verwaltung mit dem Erlangener Unternehmern zusammengearbeitet hatten, wird an einigen Stellen des Beschlusses deutlich. Hier ein gemeinsames Mittagessen, in dessen Rahmen der neuste Entwurf besprochen wurde, dann besuchten Fraktionsmitglieder die Räume der Firma Sontowski in Erlangen, um sich dort einen besseren Eindruck vom Unternehmen zu verschaffen. Zwei Tage dauerte die Reise. An einer Stelle in dem ergangenen Vergabekammer-Beschluss kommt diese zu der Erkenntnis, dass eine Struktur im Verfahrensverlauf irgendwann nicht mehr erkennbar gewesen sei. So sei Sontowski nie deutlich gewesen, wann man mit einer Entscheidung rechnen durfte. Denn, so wurde unter anderem zunächst ein "verbindliches Angebot", dann ein "letztverbindliches Angebot", ein "Angebot zu den Grundzügen" und schließlich ein "endgültig letztverbindliches Angebot" gefordert. Als nahezu wirr bewertete die Kammer die Entscheidungen, die im Rat getroffen wurden. Immer wieder seien neue Neu-, Umplanungen, Skizzen und Modelle gefordert worden, die teilweise über die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Angebotsverfahrens hinausgingen. Selbst zuvor für gut befundene Vorschläge seien nachher wieder infrage gestellt worden. Zu dem von der Stadt stets erhobenen Vorwurf, Sontowski habe die Angebotsunterlagen nicht vollständig eingereicht, wird in dem Beschluss ebenfalls Stellung bezogen. So heißt es, dass alle notwendigen Schriftstücke eingereicht worden seien. Doch bringen die Richter Verständnis für die Verwaltung auf, dass man bei einem derart umfangreichen Projekt gern noch einmal alles in einem Paket hätte haben wollen, um eine Gesamtübersicht zu haben. Ein Hinweis hätte gereicht, um diese zu erhalten, so der Tenor der Kammer.

Klaus-Jürgen Sontowski kann die Entscheidung der Stadt, sofort weiter vor das Oberlandesgericht zu ziehen, nur schwer nachvollziehen. Nach dem klaren Beschluss der Vergabekammer zu Lasten der Stadt sei die absolutistische Vorgehensweise zumindest sehr mutig, so der Geschäftsführer. "Da wird das Geld der Klever Bürger verbrannt. Man sollte Verwaltung und Rat mal fragen, was das Verfahren den Steuerzahler bislang gekostet hat und ob man weitere finanzielle Risiken aus der Verfahrensbetreibung wirklich eingehen will." Offenbar will man.

(jan)
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