Kleve So läuft der Verkehr während der Kirmes
Kleve · Anlässlich der Klever Kirmes vom 11.7. bis 19.7. auf den Festplätzen am Spoykanal sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen erforderlich:
Bis einschließlich Dienstag, dem 21.7. wird die Parkbereich "Spoykanal", und der Parkbereich an der Ludwig Jahn Straße, wegen der Klever Kirmes einschließlich erforderlicher Vermessungs-, Auf- und Abbauarbeiten gesperrt. Ebenfalls gesperrt wird der Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum bis 21.7. einschließlich.
Ab dem 22.7. kann der Parkbereich für Wohnmobile wieder genutzt werden, jedoch eingeschränkt, da einige Beschicker der Materborner Kirmes, die vom 1.8. bis zum 4.8. stattfindet, ihren Wohnwagen dort stehen lassen. Die Behindertenparkplätze werden während der Kirmestages auf der Ludwig-Jahn-Straße, direkt am Kirmesgelände, eingerichtet.
Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit "außergewöhnlicher Gehbehinderung" und "Blinde", die in Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden. Die Ausnahmegenehmigung (blaue Karte) ist deutlich sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Taxenplätze werden auf der Bensdorpstraße direkt am Kirmesgelände eingerichtet. Bis zum 21.7. werden auf der Ludwig-Jahn-Straße, soweit noch nicht vorhanden, zusätzliche Haltverbote eingerichtet. Am Sonntag, 19.7., nach Einbruch der Dunkelheit, wird das Feuerwerk abgeschossen. Aus diesem Grund wird am 19.7. die van-den-Bergh-Straße, im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Emmericher Straße/ Wiesenstraße und der Zufahrt zum Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße, in der Zeit von 22 bis 24 Uhr, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Ebenfalls sind auf der van-den-Bergh-Straße am 19.7., in der Zeit von 21 bis 24 Uhr, Haltverbote eingerichtet.
Kurz vor dem Abbrennen des Feuerwerks bis nach Beendigung des Feuerwerks wird die Wiesenstraße im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Hafenstraße/ Bahnhofstraße und Emmericher Straße/ Briener Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Mit Behinderungen ist zu rechnen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve weist darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Diesbezügliche Kontrollen werden ständig durchgeführt.