Kleve-Rindern Rinderner Friedhof nur für Katholiken

Kleve-Rindern · Auf dem Friedhof von St. Willibrord wird nicht jeder beerdigt. So erhalten etwa Protestanten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Grabstelle. Verwaltungsausschuss diskutiert über Änderungen.

 Guido Rous spaziert über den Rinderner Friedhof. Ihn stört, dass evangelische Christen nur in Ausnahmefällen hier beigesetzt werden.

Guido Rous spaziert über den Rinderner Friedhof. Ihn stört, dass evangelische Christen nur in Ausnahmefällen hier beigesetzt werden.

Foto: G. Evers

Guido Rous wohnt seit 30 Jahren mit seiner Frau Almuth in Rindern. Geboren in Geldern zogen sie beruflich bedingt in den Klever Ortsteil. Das Ehepaar fühlt sich wohl, es hat einen großen Teil seines Lebens in Rindern verbracht. Sie wollen hier bleiben, auch über den Tod hinaus. Doch ist das nicht möglich. Zurzeit jedenfalls nicht.

"Meine Frau ist Protestantin, sie kann in Rindern nicht beigesetzt werden", sagt Rous. Damit hat der ehemalige Oberstudienrat recht. Der Rinderner Gottesacker ist in der Hand der katholischen Kirche. Und die kann selbst bestimmen, wer dort beerdigt wird.

Nach der Friedhofssatzung dürfen dort nur Verstorbene katholischen Glaubens beigesetzt werden. Abgesehen von Sonderregelungen. Doch würde Almuth Rous nicht unter diese Ausnahmeregel fallen. "Sie hat derzeit keine Chance, hier beerdigt zu werden. Das sind Vorgaben, die aus der Zeit stammen, als Selbstmörder nicht in geweihter Erde begraben werden durften und die Mischehe für mehr als einen schiefen Haussegen sorgte", kann Rous die Richtlinien nicht nachvollziehen.

Auch vor dem Hintergrund der Ökumene sei es unverständlich, so der Pädagoge, nach Konfessionen zu trennen. "Die Regelung ist abenteuerlich und weit entfernt von der Gegenwart."

Über die Satzung für den Gottesacker entscheidet der Verwaltungsausschuss (ähnlich dem Kirchenvorstand) der neuen Pfarrgemeinde St. Willibrord Kleve. Man muss katholischen Glaubens sein, um sicher einen Platz für die Heimkehr auf dem Friedhof zu bekommen. Doch gibt es Ausnahmen, wie ein Mitglied des Verwaltungsrats erläutert. Wenn der Ehepartner Katholik ist, wird dem evangelischen Ehegatten nicht verwehrt, hier auch bestattet zu werden. Eine weitere Möglichkeit für evangelische Christen nach ihrem Ableben in Rindern ihre letzte Ruhestätte zu finden, ist, wenn sie besondere Verdienste für die Gesellschaft erbracht haben. So hat unter anderem ein verstorbener Protestant in Rindern seine letzte Ruhe gefunden, da er sich in hohem Maße bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert hatte.

Was man auch nicht außer Acht lassen dürfe, so das Gremiumsmitglied, sei, dass die katholische Kirche schließlich für die Unterhaltung des Friedhofs aufkommen müsse. Für evangelische Christen gebe es in der näheren Umgebung die Friedhöfe in Keeken, Schenkenschanz oder Kellen. Doch ist für die Hinterbliebenen und zumeist älteren Menschen der Besuch des Grabs in einer anderen Ortschaft nur mit erheblichen Mühen verbunden. Zudem fehlt vielen Bürgern dadurch auch die Heimatbindung.

Dennoch kann jeder, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, einen Antrag stellen, um über den Rinderner Friedhof das Reich Gottes zu erreichen. Auf städtischen Ruhestätten gibt es diese Begräbnisregel nicht und auch auf etlichen anderen Gottesackern, die der katholischen Kirche gehören, wird Protestanten die Beisetzung nicht verwehrt.

Guido Rous sieht derzeit keine Chance, dass seine Frau im Schatten der St. Willibrord-Kirche ihre letzte Ruhe finden wird. Doch gibt es Hoffnung. Denn der Verwaltungsausschuss will sich Gedanken darüber machen, ob man die Satzung nicht offener gestalten soll. "Das kann hier in einem halben Jahr völlig anders aussehen", sagt das Ausschussmitglied, das einschränkt: "Nur kann ich dies nicht vorhersagen, das muss das Gremium entscheiden."

Wenn die Friedhofssatzung geändert wird, könnte auch Almuth Rous entspannter ihren Lebensabend in Rindern verbringen. Dann hätte sie die Gewissheit, dass sie hier auch beigesetzt wird.

(RP)
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