Kleve "Puppa-Räuber" wieder vor Gericht

Kleve · Der 45-Jährige aus Kleve muss sich am Landgericht Kleve unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte.

Am Landgericht Kleve hat die Strafverhandlung gegen einen 45-Jährigen aus Kleve begonnen. Im Jahr 2011 erlangte der Angeklagte wegen eines spektakulären Überfalls auf die bekannte Gastwirtin Marie-Luise "Puppa" Klar - die Rheinische Post berichtete - traurige Berühmtheit. In der JVA Geldern verbüßt er aktuell eine achtjährige Haftstrafe. Nun wird dem Mann vorgeworfen, zwischen Oktober 2010 und August 2011 weitere Straftaten - unter anderem vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub und versuchter Diebstahl mit Waffen - begangen zu haben. Zum Prozessauftakt berief sich der Mann auf sein Recht zu schweigen und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus der Türkei vor, am 28. Oktober 2010 auf der Hoffmannallee eine Pkw-Fahrerin überfallen zu haben, indem er mit einem Schraubendreher die Scheibe der Fahrertür zerstörte und die Frau anschließend aufforderte, ihm Bargeld zu geben, das sie kurz zuvor in der Sparkasse in Kleve abgehoben hatte. Erst als der Angeklagte einen herannahenden Streifenwagen bemerkte, flüchtete er ohne Beute.

Darüber hinaus soll der Angeklagte am 11. Dezember eine Rewe-Filiale überfallen und dort 2135 Euro aus einem Tresor erbeutet haben. Einer Kassiererin, die laut Aussage des Staatsanwaltes "Angst um ihr Leben hatte", hielt der 45-Jährige dabei eine täuschend echt aussehende Scheinpistole vor.

Am 8. August 2011 verschaffte sich der Angeklagte laut Aussage der Staatsanwaltschaft Zugang zu einem Einfamilienhaus an der Querallee in Kleve, um dort Wertgegenstände zu entwenden. Der wach im Bett liegenden Wohnungsinhaberin soll der Angeklagte mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben, ehe es zu einem Handgemenge mit dem zur Hilfe eilenden Ehemanns des Opfers kam. Ihm soll der 45-jährige Klever Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, anschließend flüchtete er ohne Beute.

Der einzige Zeuge am ersten Prozesstag war der Sachverständige Jack Kreutz, Fachbereichsleiter der Forensik in der LVR-Klinik Bedburg-Hau. Aus dem Gutachten des Sachverständigen ging hervor, dass der Angeklagte eines von acht Geschwisterkindern ist. Sein 2001 verstorbener Vater habe ihn als Kind oft geschlagen, einige seiner Brüder und Schwestern seien kriminell oder drogenabhängig geworden. Aus einer Zwangsehe des 45-jährigen Türken seien vier Kinder hervorgegangen. Zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde die Ehe geschieden. Im L aufe seines Lebens habe der Angeklagte verschiedenste Drogen konsumiert, vorrangig Kokain, aber auch Heroin, Ecstasy und Alkohol.

Nachdem er 2010 aus Bedburg-Hau entlassen wurde, übte er einen Job bei der Müllabfuhr aus und zog nach Kleve. Als er seine damalige Freundin laut eigener Aussage beim Fremdgehen erwischte, erlitt er einen Rückfall und griff abermals zum Kokain. Auffällige Hirnschäden habe der Angeklagte durch den Drogenkonsum allerdings nicht davongetragen, erklärte der Sachverständige Jack Kreutz.

Rechtsanwalt Harald Bex, der den "Puppa-Räuber" vor Gericht vertrat, bejahte die Frage des Richters, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eine Option für seinen Mandanten sei. Während Harald Bex die Zeit des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bis 2010 als durchaus positiv wertete, nannte Jack Kreutz diese Zeit im Nachhinein nichtsbringend.

Der Angeklagte selbst zeigte während des ersten Prozesstages kaum Regung und verfolgte mit gesenktem Haupt und in einem schwarzen Kapuzenpullover die Verhandlung. Am 23. Februar sowie am 2. und 9. März soll der Prozess am Landgericht Kleve fortgesetzt werden. Zu der Hauptverhandlung sind insgesamt 15 Zeugen geladen.

(RP)
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