Kleve Prozess: Jetzt spricht Puppa Schmitz

Kleve · Das Verfahren um den Raubüberfall auf Kleves berühmteste Gastwirtin, Marie-Luise Klar, vielen besser bekannt als "Puppa Schmitz", nähert sich langsam dem Ende. Am vorherigen Verhandlungstag hatten die beiden Angeklagten bereits gestanden, in die Wohnung der 75-Jährigen eingebrochen zu sein.

 Schon zweimal überfallen: Marie-Luise Klar alias Puppa Schmitz.

Schon zweimal überfallen: Marie-Luise Klar alias Puppa Schmitz.

Foto: KDS

Als sie dort auf Puppa trafen, nötigten sie diese dazu, Bargeld und Schmuck im Wert von 40 000 Euro auszuhändigen.

Gestern sagte schließlich das Opfer selber aus. "Ich bin in die Wohnung gegangen, um Geld zu wechseln. Als ich mich ein bisschen auf dem Sofa ausruhen wollte, muss ich eingenickt sein", erzählte sie. Als sie von einem lauten Geräusch geweckt wurde, hätten auch schon die beiden Einbrecher vor ihr gestanden und gesagt: "Gib Geld, sonst bist du tot." Danach habe sie die Täter zu ihrem Tresor im Büro geführt.

"Ich war geschockt und hatte wahnsinnige Angst", sagte Puppa Schmitz. Geschrien habe sie aber nicht. "Da konnte mich ja eh keiner hören", erinnerte sie sich. Angefasst hätten sie die Einbrecher aber nicht. "Ich habe mich aber auch nicht gewährt", sagte sie dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Jürgen Ruby. Von der Beute ist bis heute nichts aufgetaucht. "Vielleicht könnten die Herren ja etwas für mein Seelenheil tun und mir wenigstens sagen, wo meine Handtasche geblieben ist", bat Marie-Luise Klar. Aber die Angeklagten gaben an, nichts von dem Verbleib der Tasche zu wissen.

Das Opfer berichtete, dass die Einbrecher nicht nur ihren Ring vom Finger, sondern auch einige wertvolle Schmuckstücke gestohlen hätten. "Ich habe sie noch gebeten, mir wenigstens das schöne Armband meines Mannes zu lassen. Aber nicht einmal das haben sie gemacht", erzählte Puppa.

Einer der Angeklagten hatte bereits über seine Drogensucht und seinen schwierigen Lebensweg berichtet. Ein Sachverständiger sollte nun entscheiden, ob die Rauschmittel eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten verursacht hätten. Dies sei aber nicht zu erkennen, wie dieser in seinem Gutachten entschied.

"Die kriminellen Handlungen waren nicht Folge des Drogenkonsums", sagte der Sachverständige. Dies wollte die Verteidigung nicht gelten lassen und beantragte nach dessen Befragung ein neues Gutachten. Darüber ist nun zu entscheiden.

(lukra)
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