Vor Urteil nach Hause gegangen Polizei in Kleve sucht nach Vergewaltiger

Kleve · Das Klever Landgericht hat einen 52-Jährigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Doch der Angeklagte verschwand vor dem Urteil - angeblich, weil es ihm nicht gut ging. Seitdem ist er unauffindbar.

Zur Verhandlung am Landgericht war der 52-Jährige am Donnerstag ganz normal erschienen. Ihm wurden Vergewaltigung und sexueller Nötigung in mehreren Fällen vorgeworfen. Seine vier Opfer waren Aushilfen in der Klever Gaststätte der Ehefrau des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer dafür sieben Jahre Haft. Danach gab es eine Verhandlungspause. In dieser Zeit verließ der Angeklagte das Gericht. Er teilte seinem Anwalt mit, dass er Herzbeschwerden habe und zu einem Arzt wolle. Da kein Haftbefehl gegen den 52-Jährigen vorlag, war das sein gutes Recht.

In Abwesenheit des Angeklagten sprach der Richter schließlich das Urteil gegen den einschlägig und mehrfach Vorbestraften: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Gleichzeitig erließ der Richter auch einen Haftbefehl. Das ist ein übliches Verfahren. Allerdings gibt es bei schwereren Vergehen häufig bereits vor der Gerichtsverhandlung einen Haftbefel (Gründe sind unter anderem Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) und der Angeklagte kommt bis zum Prozess in Untersuchunghaft. Die Entscheidung dafür liegt beim zuständigen Richter.

Seit Donnerstag sucht die Polizei nun aufgrund des mittlerweile vorliegenden Haftbefehls den 52-Jährigen - bislang ohne Erfolg, wie die Polizei am Freitagmittag sagt. Der Verurteilte hat laut Richter Familie in den USA und berufliche Kontakte nach Israel.

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