Kleve Mehr Förderung für Immobilien

Kleve · In NRW gelten neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen. Diese sollen die Wohnraumversorgung verbessern, indem zinsgünstige Finanzierungsmittel bereitgestellt werden. Vier Milliarden Euro stehen von 2018 bis 2022 für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Für selbstgenutztes Wohneigentum sind in erster Linie Familien mit Kindern angesprochen, denen man den Zugang zur eigenen Immobilie erleichtern möchte.

"Die Verbesserungen der neuen WFB 2018 sind deutlich spürbar", so Michael Wälbers von der Klever Immobilien & Baufinanz OHG. So wurden laut Wälbers im ersten Schritt die Kommunen in teilweise neue Bedarfskategorien eingeteilt, so dass 279 Kommunen eine höhere Förderung erhalten, während lediglich nur acht schlechter gestellt wurden. Neu sind auch die Förderbeträge: So erhöhten sich die Grundpauschalen der Förderdarlehen in Kleve von 67.500 Euro auf 90.000 Euro. Zusammen mit dem Familienbonus (früher Kinderbonus) von 15.000 Euro je Kind kann eine Familie mit zwei Kindern in Kleve Förderdarlehen in Höhe von 120.000 Euro erhalten (vorher 97.500 Euro).

Michael Wälbers ergänzt: "Da derzeit wesentlich mehr Bestandsimmobilien gekauft als neue Häuser gebaut werden, ist der Wegfall der unterschiedlichen Förderungen für neue und bestehende Häuser eine weitere, deutliche Verbesserung". Die zusätzliche Streichung der energetischen Auflagen für eben diese Bestandsimmobilien werde vielen Familien im Kreis Kleve einen Zugang zur eigenen Immobilie ermöglichen. So erhalten Familien mit zwei Kindern in Goch, das eine etwas niedrigere Förderstufe hat, für eine Bestandsimmobilie nun 100.000 Euro Förderdarlehen. Vorher waren dies 71.250 Euro.

Neu eingeführt wird ein Tilgungsnachlass für die gewährten Darlehen. 7,5 Prozent des Grund- und Familiendarlehens können auf Antrag erlassen werden. "Damit reduzieren sich die zu leistende Rückzahlung und die damit verbundenen Zinsaufwendungen", so Michael Wälbers. Bei einer Klever Familie mit drei Kindern beträgt dieser Nachlass immerhin 10.125 Euro. Um in den Genuss dieser Förderdarlehen zu kommen, wird die Familien- und Einkommenssituation geprüft. Hier sind die Hürden aber nicht so hoch gebaut, so dass die Musterfamilie mit zwei Kindern durchaus 52.000 Euro brutto im Jahr verdienen darf. Bei "jungen Ehepaaren", die unter 40 Jahre alt und weniger als fünf Jahre verheiratet sind, erhöht sich der mögliche jährliche Bruttoverdienst auf über 58.000 Euro.

(RP)
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