Prozess in Kleve Lebenslang für Mord an der Ehefrau

Kleve · Die Schwurgerichtskammer in Kleve hat Freitag den 49-jährigen Moerser, der im Mai 2015 seine Ehefrau mit 70 Messerstichen getötet hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Etwa 70 Mal stach ein Mann aus Moers im Mai vergangenen Jahres in einer Wohnung in Vinn auf seine Ehefrau ein. Für die 31-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung mit vielen Zeugen wurde der Angeklagte gestern wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Schwurgerichtskammer in Kleve folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Mordmerkmal der Heimtücke liege vor. Demnach hatte der 49-Jährige das Messer versteckt und sich auf den Balkon gesetzt. Nachdem er eine Zigarette geraucht und einen Tee getrunken hatte, stach er dem Opfer unvermittelt ins Gesicht.

Als er das Messer aus der Küche genommen habe, sei er möglicherweise noch nicht fest dazu entschlossen gewesen, es zu nutzen, sagte der Richter. Es sei aber ein gezieltes Verbergen des Tatwerkzeugs gewesen. Als das Opfer am Boden lag, könne es einen Kampf um das Messer gegeben haben, bei dem das Geschehen sich in die Wohnung verlagert habe. "Wer hinter wem her gerannt ist, das wissen wir nicht!”, sagte der Richter. Eine Notwehrsituation habe für den Angeklagten allerdings zu keiner Zeit bestanden.

Er hätte einfach die Wohnung verlassen können, anstatt nach einem weiteren Messer zu greifen. Aufgrund der Vielzahl von schweren Verletzungen, die durch unkontrolliertes Einstechen auf das Opfer entstanden seien, könne man von einer "Übertötung” sprechen, sagte der Staatsanwalt. Als die Frau von ihrem Mann brutal mit einem Messer attackiert wurde, sei sie arg- und wehrlos gewesen. Einen Angriff habe sie nicht erwartet. Schon seit längerer Zeit hatte sie in einem Frauenhaus in Hamburg gelebt. Dort hatte sie wegen vorangegangener Aggressionen ihres Ehemannes Schutz gesucht.

Am Tattag war sie mit einer Freundin nach Moers gekommen, unter anderem um über die Scheidung und die Zukunft der Kinder zu reden. Statt vernünftiger Gespräche gab es Streit und gegenseitige Beleidigungen. "Die Kinder werden ihr Leben lang unter der Tat leiden”, sagte der Staatsanwalt. Sie waren in der Wohnung, als die Mutter getötet wurde. Der vorbestrafte Angeklagte habe auch schon seine erste Familie terrorisiert. Der Verteidiger sah in der Bluttat lediglich einen Totschlag und beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren und sechs Monaten. Es sei es kein einheitliches Geschehen gewesen, wie der Staatsanwalt angenommen habe, argumentierte er.

Sein ohnehin psychisch angeschlagener Mandant sei aufgrund stundenlanger Diskussionen und Beleidigungen emotional stark angegriffen gewesen. Nachdem die Ehefrau ihn wieder übel beleidigt habe, habe er ein Messer geholt und die Frau angegriffen. Sein Ziel: "Er wollte verletzen aber nicht töten!” Dann habe das Opfer den Angeklagten angegriffen, so dass er in der Küche erneut mit einem anderen Messer auf sie losging. Dabei habe es sich zunächst um Notwehr gehandelt, die mit einem Totschlag endete. Man könne von einem Notwehrexzess reden, sagte der Verteidiger. Der Mann war seit mehreren Jahren in psychiatrischer Behandlung und nahm Antidepressiva. "Er hatte seine Nerven nicht im Griff”, so der Verteidiger.

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