Bedburg-Hau Kreis verkauft Bürger ein "illegales" Haus

Bedburg-Hau · Anwälte haben festgestellt, dass ein Haus in Bedburg-Hau um 1950 ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Verkäufer war 2002 der Kreis Kleve. Der heutige Eigentümer hält den "Schwarzbau" neben dem Bauhof für unverkäuflich.

 Das Bedburg-Hauer Grundstück mit dem Wohnhaus (r.) wurde erst 2002 von dem des Bauhofs abgetrennt. Die laute Nachbarschaft blieb.

Das Bedburg-Hauer Grundstück mit dem Wohnhaus (r.) wurde erst 2002 von dem des Bauhofs abgetrennt. Die laute Nachbarschaft blieb.

Foto: Gottfried Evers I RP-Repro: Anja Settnik

Das Angebot klang gut: ein älteres Einfamilienhaus im Grünen, großes Grundstück dazu, der Preis okay. Jörg S. zögerte damals, im Frühjahr 2002, nicht lange, nachdem er das Inserat im Immobilienteil der Rheinischen Post gelesen hatte: Er besichtigte das Objekt, war zufrieden und wurde schnell mit dem Verkäufer einig. Vertragspartner war der Kreis Kleve - ihm gehörten Haus und Grundstück in Bedburg-Hau. Dass trotz der Lage im Außenbereich nicht mit sehr ruhigem Wohnen zu rechnen war, wusste er, denn nebenan befand und befindet sich der Bauhof des Kreises Kleve. Was er nicht wusste, war, dass er ein illegal errichtetes Haus erworben hatte. Und dass er jetzt ein in seinen Augen kaum mehr verkäufliches Haus besitzt, in dem er selbst nicht mehr leben möchte.

In der Anzeige, die den jungen Mann damals ansprach, war von einem "ehemals als Dienstwohnung genutzten Wohngebäude mit rund 900 Quadratmetern Grundstücksfläche" die Rede. Im notariellen Kaufvertrag, der unserer Redaktion vorliegt, steht geschrieben, dass mit Störungen etwa durch den Winterdienst zu rechnen sei. "Ansprüche oder Beschwerden aus einer eventuellen Belästigung heraus können nicht vorgebracht werden; es wird insoweit auf alle dem Käufer etwa zustehenden Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche verzichtet." Das hat Jörg S. unterschrieben. "Weil auf dem Bauhof aber wohl einiges umstrukturiert wurde, finden dort auch ständig lautstarke Schredderarbeiten statt. Wir haben drei kleine Kinder, die Geräuschbelästigung wurde unerträglich, deshalb haben wir 2015 eine Klage auf Rücksichtnahme angestrengt." Das brachte den Stein ins Rollen.

Die Anwälte des Kreises stellten im Zuge des Aktenstudiums nämlich fest, dass es für das ursprünglich als "Nebenerwerbsstelle" eines Siedlers gedachte Haus nie eine Baugenehmigung gab. "Wir haben hunderttausende Euro in dieses Objekt investiert und für die Umbauten auch die nötigen Baugenehmigungen bekommen. Das war nie ein Problem. Aber plötzlich erfahren wir, dass es unser Wohnhaus eigentlich gar nicht geben dürfte." Den Mietern, die die großzügige Wohnstatt inzwischen übernommen haben, hat S. offen gesagt, dass tagsüber mit Ruhestörungen zu rechnen ist. Das berufstätige Ehepaar ohne Kinder kann sich damit arrangieren. "Aber ich besitze jetzt ein Haus, in dem all unser Geld steckt und das wir jetzt, weil es illegal ist, kaum mehr verkaufen können", sagt S. Rückabwickeln möchte er den Kauf eigentlich nicht, nur das Gefühl loswerden, Eigentümer eines illegalen Baus zu sein.

Bedburg-Hau: Kreis verkauft Bürger ein "illegales" Haus
Foto: Anja Settnik

Der Bedburg-Hauer will keinesfalls behaupten, dass der Kreis gewusst habe, was er da 2002 als "Wohngebäude" verkaufte. Aber da der unrechtmäßige Zustand nun bekannt geworden sei, müsse die Behörde doch mit dem heutigen Eigentümer gemeinsam eine Lösung finden, meint S. "Wir haben uns mit der Verwaltungsspitze getroffen, aber statt uns Vorschläge zu machen, wie die Situation bereinigt werden könnte, hat man uns sehr rüde darauf hingewiesen, dass wir überhaupt kein Recht auf Beschwerden hätten. Ich verstehe das nicht. Fehler können passieren, aber der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass eine Behörde, die damals einen Schwarzbau verkauft hat, jetzt zumindest versuchen muss, dem geschädigten Bürger zu helfen!"

Die Kreisverwaltung äußert sich zur Sache nicht. Kreissprecherin Ruth Keuken teilte gestern auf Anfrage mit: "Zu dem (...) beschriebenen Sachverhalt werden aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit der Daten und des laufenden Vorgangs keine Angaben gemacht." Das Objekt des Anstoßes liegt im Außenbereich. Nur privilegierte Vorhaben sind dort genehmigungsfähig - Land- und Forstwirtschaft, Gärtnereien, Anlagen der Energiegewinnung, Einrichtungen der öffentlichen Versorgung. Wohnen schließt das Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich aus. Dadurch soll unter anderem eine Zersiedelung ausgeschlossen werden. Und es sollen Interessenkonflikte vermieden werden, die sich fast zwangsläufig ergeben, wenn Menschen direkt neben Gewerbebetrieben leben. Aber das Haus von Familie S. existiert. Es war bereits gebaut, als 1951 beim "Landkreis Kleve" um eine nachträgliche Baugenehmigung ersucht wurde. Seitdem hat der Kreis mehrfach Umbauten genehmigt - sowohl in der Zeit, als er selbst noch Eigentümer war, als auch später.

Nach Einschätzung von Rechtskundigen muss der Eigentümer dank der behördlichen Teilgenehmigungen sicher nicht fürchten, dass er aufgefordert wird, das Haus abzureißen, aber "schwarz errichtet" bleibt die Immobilie trotz alledem. Mit dem Verweis auf ein schwebendes Verfahren, nämlich die Klage auf Rücksichtnahme, gibt der Kreis auf Nachfrage keine Auskunft.

Unterdessen ist Jörg S. mit den Nerven einfach nur am Ende und bittet inständig, eine Lösung herbeizuführen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort