Kalkar Kopfschütteln über vom Rat abgelehnten Stellenplan

Kalkar · "Den Haushalt verabschiedet und den Stellenplan nicht durchgekriegt? So etwas habe ich ja noch nie gehört. " Der Kämmerer einer niederrheinischen Kommune, der von dem kuriosen Abstimmungsergebnis in Kalkar hörte, erläutert: "Der Stellenplan ist zwar an sich selbstständig, über ihn wird ja auch einzeln abgestimmt, als Anlage zum Haushaltsplan gehört aber beides zusammen. Dem einen zustimmen und das andere ablehnen - das geht nicht." Im Kalkarer Rat ist es aber genau dazu gekommen. Was damit zu erklären ist, dass der Hauptausschuss, der ja eine Empfehlung abzugeben hat, anders zusammengesetzt ist als der Rat. Mit 16 Gegenstimmen hatte die Stadtspitze nicht gerechnet. Wie der Kreis als Kommunalaufsicht damit umgehen wird, war nicht zu erfahren. Erst muss das Zahlenwerk beim Kreis eintreffen und begutachtet werden. Kalkars Kämmerer Stefan Jaspers weiß, dass er einen Beschluss braucht, bevor der Haushaltsplan veröffentlicht werden kann. Die Ratsvertreter hätten wohl ein "leichtes Informationsdefizit" gehabt, einigen sei offenbar nicht klar gewesen, dass sie vier neuen Stellen für den Sozialbereich zustimmen sollten. Der Kämmerer erwartet, dass die Aufsichtsbehörde dem Zahlenwerk die Zustimmung geben wird; das 1,4-Millionen-Defizit für 2016 sei im Vergleich zu den Vorjahren gar nicht so schlecht. Für den Stellenplan müsse der Rat sich eben noch mal zusammensetzen.

Carl Georg Müller, Referent beim Städte- und Gemeindebund, sagt vorsichtig, er habe zu wenig erfahrung, um zu wissen, ob so eine Situation wie in Kalkar häufiger vorkomme. Klar sei jedenfalls, dass ohne gültigen Stellenplan die Stadt an die vorläufige Haushaltführung gebunden sei. Es gelten die bisherigen Steuersätze, und es dürfen (und müssen) nur die rechtlichen Pflichtaufgaben erfüllt werden. Was aber nicht viel zu bedeuten habe, denn bis der Haushalt genehmigt und veröffentlicht sei, sei er nie rechtskräftig. "Wichtig ist, dass der Stellenplan nachgebessert wird und der Rat ihm zustimmt. Dann hat diese Sache keine Auswirkungen." Der Paragraf dazu: Gemeindeordnung § 82 (Vorläufige Haushaltsführung).

(RP)
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