Kleve Klever Ex-Anwalt (50) soll erneut betrogen haben

Kleve · Vor dem Landgericht Kleve wurde gestern die Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen gegen zwei Angeklagte aus Kleve und Rees eröffnet.

Den Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ab Sommer 2003 an interessierte Kunden mit dem Angebot herangetreten zu sein, für deren Projekte, unter anderem Hotels, Darlehen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zu gewähren.

Darlehensgeber sollten amerikanische Spielcasinos sein. Der Clou an der Sache: Die Kunden sollten erst eine amerikanische Gesellschaft gründen. Dafür mussten aber Vorschusszahlungen geleistet werden. Die Darlehen sollten dann zur Hälfte an die Kunden ausgezahlt werden, der andere Teil sollte in die Gesellschaften fließen. Ein solches Geschäftsmodell existierte aber in Wahrheit nicht. Die Darlehen wurden auch nicht ausgezahlt.

Kontakt über Zeitungsanzeige

Der Angeklagte, ein 67-jähriger aus Rees, stellte damals den Kontakt zu einem amerikanischen Geschäftsmann über eine Zeitungsanzeige her. In mehreren Gesprächen konnte der ehemalige Versicherungsvertreter aus Rees überzeugt werden, an einem solchen Geschäftsmodell teilzunehmen. Der 67-Jährige nahm dann einen 50-jährigen Rechtsanwalt aus Kleve mit ins Boot, der als Treuhänder die Kundenzahlungen zur Gründung der Gesellschaft auf zwei seiner Konten verwalten sollte.

In der Anhörung durch den Richter gab der Reeser zu, dass von den Vorschusszahlungen der Kunden eine "nicht geringe Menge" an Geldern an ihn geflossen sei. Er habe sie zu privaten Zwecken genutzt, auch weil er finanzielle Schwierigkeiten hatte.

Der ehemalige Klever Rechtsanwalt erklärte, er habe die Kundengelder, die auf seinen Konten eingegangen waren, entweder an den Mitangeklagten oder eben an den amerikanischen Geschäftsmann weitergeleitet. Einen Teil habe er aber auch dazu gebraucht, seine Schulden zu begleichen.

Angeklagte bereits vorbestraft

Insgesamt belief sich die Summe, die die Kunden als Vorleistungen bis Februar 2006 gezahlt hatten, auf etwa 131 900 Euro. Der Richter wies daraufhin, dass die beiden Angeklagten bereits in ähnlichen Fällen vorbestraft seien und dass dies maßgeblich in die Urteilsfindung mit einfließen würde.

Am Dienstag, 16. März, wird die Verhandlung mit den Zeugenaussagen der Geschädigten fortgesetzt.

(RP)
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