Kleve/Kalkar Prozess um den Baseballschläger-Mord

Kleve/Kalkar · Eine 37-jährige Frau sowie zwei Männer (37 und 47 Jahre) sind vor dem Landgericht angeklagt, einen 31-Jährigen gemeinschaftlich erschlagen zu haben. Erster Verhandlungstag ist der kommende Montag.

 Mit einem Schaufelbagger ließen Kriminalbeamte am 11. Januar 2015 im Garten des Hauses Griether Straße 137 nach der Leiche von Marc M. suchen - erfolgreich.

Mit einem Schaufelbagger ließen Kriminalbeamte am 11. Januar 2015 im Garten des Hauses Griether Straße 137 nach der Leiche von Marc M. suchen - erfolgreich.

Foto: Arnulf Stoffel

Normalerweise geht es in Wisselward - das sind einige Hektar Grün- und Ackerland am Rhein zwischen den Kalkarer Ortschaften Wissel, Hönnepel und Grieth, auf denen in wenigen Häusern und Höfen wenige Menschen leben - ländlich-ruhig zu. Um so mehr Entsetzen löste ein Verbrechen der brutalsten Art aus, das sich dort in einem Backsteinhaus an der Griether Straße 137 am 14. September 2014 ereignet haben soll.

Erste Details der Tat kamen am Samstag, 11. Januar, dieses Jahres ans Licht der Öffentlichkeit: Damals fuhren Polizeiwagen an der Griether Straße 137 vor. Die Beamten nahmen die zu diesem Zeitpunkt 36 Jahre alte Mieterin des Hauses, deren damals 48-jährigen Ehemann, einen Bedburg-Hauer (damals 36) und einen Klever (damals 46) fest - wegen des Verdachtes Marc M. (31) gemeinschaftlich ermordet zu haben. Mit einem Bagger suchten die Fahnder im Garten des Hauses nach der Leiche des 31-Jährigen - und fanden sie.

Kommenden Montag um 9 Uhr beginnt im Saal A 105 der Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen die inzwischen 37-Jährige damalige Mieterin, den nun 37 Jahre alten Bedburg-Hauer und den 47-Jährigen aus Kleve. Verhandelt wird der Fall vor der 4. Strafkammer des Schwurgerichtes am Landgericht Kleve. Vorsitzender Richter ist Norbert Scheyda. Die Ermittlungen der Anklagevertretung hatte Staatsanwalt Nico Kalb als Dezernent für Kapitalverbrechen geleitet. Er verfasste auch die Anklageschrift. Doch da der gebürtige Hesse, der seit 2010 schwerste Verbrechen in Kleve und Emmerich zur Anklage gebracht hat, aus privaten Gründen kommenden Monat zurück in seine Heimat nach Darmstadt versetzt wird, übernimmt in dem Montag beginnenden Prozess am Landgericht Kleve Staatsanwalt Hendrik Timmer die Rolle des Anklägers.

Hendrik Timmer ist kein unbeschriebenes Blatt in juristischen Kreisen - und darüber hinaus. Der Staatsanwalt, dessen Spezialgebiet die Wirtschaftskriminalität ist, hat bereits mit einigen Fällen Schlagzeilen gemacht. Die wohl größte Bekanntheit erreichte der Klever mit dem "Fun-Garden"-Prozess. In dem Verfahren gegen Bordellbetreiber in Emmerich richtete er das Augenmerk seiner Ermittlungen nicht nur auf Zwangsprostitution und Menschenhandel, sondern auch auf die Hinterziehung von Steuergeldern und Sozialabgaben. Mit diesem "Trick" war schon in den 1920er Jahren der berüchtigte Chicagoer Gangster-Boss Al Capone hinter Gitter gebracht worden. Fast ein Jahrhundert später war auch Hendrik Timmer damit erfolgreich. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten wegen Hinterziehung von 4,1 Millionen Euro zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Über die Timmer-Taktik berichteten überregionale Zeitungen. Der Jurist hält inzwischen Vorträge über seinen Ermittlungsansatz im Rotlicht-Milieu - auch beim Bundeskriminalamt.

Eindeutiger als im Emmericher Rotlicht-Fall scheint die Beweislage im Fall des gemeinschaftlichen Mordes in Wisselward zu sein. Den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge sollen die 37-jährige Angeklagte und ihr Ehemann in ihrem Haus an der Griether Straße 137 über längere Zeit das spätere, zuvor obdachlose, Tatopfer als Untermieter beherbergt haben. Zu diesem soll die Angeklagte im Laufe der Zeit ein intimes Verhältnis, das auch von Gewalt geprägt gewesen sein soll, unterhalten haben. Als die Vermieterin im August 2014 die beiden anderen Angeklagten kennenlernte, hat sie laut den Ermittlungen mit dem 37-jährigen Angeklagten ein neues intimes Verhältnis begonnen. Da das spätere Tatopfer der neuen Beziehung im Wege gestanden habe, soll die Frau spätestens Mitte September 2014 beschlossen haben, dass dieser "weg müsste".

Um die beiden anderen Angeklagten dazu zu bewegen, die Tötung mit ihr durchzuführen, soll die 37-Jährige den beiden Bekannten Mitte September 2014 berichtet haben, sie sei seit Jahren von dem späteren Tatopfer misshandelt und vergewaltigt worden. Am Abend des 14. Septembers 2014 waren laut der Anklageschrift die drei Angeklagten in dem Haus Griether Straße 137. Als das Tatopfer aus seinem Zimmer getreten sei, habe der 37-jährige Angeklagte der gemeinsamen Absprache entsprechend, unmittelbar mit einem Baseballschläger gezielt und unversehens sowie mit erheblicher Wucht unter anderem in dessen Gesicht - auch noch als dieser bereits am Boden lag - geschlagen, um ihn zu töten.

Anschließend soll der aus dem Nachbarzimmer hinzugekommene 47-jährigen Angeklagte dem am Boden liegenden Tatopfer einen mit derart großer Wucht geführten Schlag gegen den Kopf versetzt haben, dass der Baseballschläger dabei zerbrach. Im Anschluss - so heißt es in der Anklage - hätten die Männer das bewusstlose und aus Ohren, Nase und Mund blutende Tatopfer mit einem Staubsaugerkabel die Arme und Füße auf den Rücken gefesselt und es liegenlassen. Marc M. sei dann kurze Zeit darauf an seinen schweren Verletzungen gestorben.

Die Angeklagte, die das Geschehen von einem Treppenabsatz beobachtet haben soll, habe - nachdem sie die beiden anderen Angeklagten nach Hause gebracht hatte und nach Rückkehr noch röchelnde Geräusche des Getöteten vernahm - noch mehrfach auf den Kopf des Tatopfers eingetreten, um den Sterbevorgang zu beschleunigen.

In ihren Vernehmungen bei der Polizei haben sich die drei Angeklagten teilweise bereits geständig eingelassen. Zu der Hauptverhandlung vor der 4. Strafkammer sind zahlreiche Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.

(RP)
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