Kleve Lebenslang für Baseballschläger-Mord

Kleve · Das Täter-Trio, das im vergangenen Jahr einen Mann mit einem Baseballschläger umgebracht hat, wurde am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach Schlägen auf den Kopf hatten die drei ihr Opfer gefesselt und später in der Einfahrt des Hauses vergraben.

Kalkar: Leichenfund im Hinterhof
6 Bilder

Kalkar: Leichenfund im Hinterhof

6 Bilder

Ohne sichtbare Regung nahmen die drei Angeklagten ihr Urteil entgegen. Im Unterschied zu den Plädoyers gab es am Mittwoch keine Tränen, kein Händekrampfen, keine entgeisterten Blicke. Wegen gemeinschaftlichen Mordes wurden Sandra S. aus Wisselward, Sven G. aus Bedburg-Hau und Mario A. aus Kleve zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt sah die Schwurgerichtskammer jedoch bei Sandra S. keine besondere Schwere der Schuld. Als einzige des Trios ist sie nicht vorbestraft, ihre Idee, später noch einen Zeugen umzubringen, erschwere nicht die jetzt verhandelte Tat. Für Sven G., der mehrere Schläge mit dem Baseballschläger gegen den Kopf des an einem Schädel-Hirn-Trauma verstorbenen Marc M. führte, wird keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Begründung: Seine Vorstrafen weisen ihm keine besondere Brutalität nach, die etwa nachweisen könnten, dass Sven G. außerordentlich und dauerhaft gefährlich sei. Alle drei Verurteilten können darauf hoffen, dass nach 15 Jahren bei günstiger Prognose der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber nur, wenn Prüfungen ergeben, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Anderthalb Stunden Zeit nahm sich Norbert Scheyda, der Vorsitzende der Kammer, Zeit, um sein Urteil und das Strafmaß für die drei Angeklagten zu begründen. Zunächst schilderte er noch einmal den Ablauf der Ereignisse, wie er sich nach dem Ende der Hauptverhandlung, bei der zahlreiche Zeugen gehört worden waren, darstellt. Ein "sehr spezielles" Verhältnis habe die Angeklagte Sandra S. zu ihrem Untermieter Marc M. gehabt, den sie in den gemeinsamen ehelichen Haushalt aufgenommen hatte. Zehn Jahre lang lebte das spätere Opfer zunächst in Reken, später in Wisselward bei Sandra S. und ihrem Mann. Für die Kammer steht außer Frage, dass die Frau sich zunächst zwar fürsorglich um den von Obdachlosigkeit bedrohten jüngeren Mann kümmerte, bald jedoch ein sexuelles Verhältnis begann.

"Wir gehen davon aus, dass die Gewalt in der Beziehung nicht grundsätzlich gegen ihren Willen stattfand", so Scheyda. An Vergewaltigungen im üblichen Sinne glaube die Kammer nicht; es wäre leicht gewesen, den Ehemann hinzuzuziehen oder die Polizei zu informieren, wenn Sandra S. den Tyrannen (lebend) hätte loswerden wollen. Sie entschied anders: Schon bevor sie Sven G. kennenlernte, habe die Frau eine Bekannte gefragt, ob sie jemanden kenne, der den lästig gewordenen Mann erledigen könne. Zwei, die dazu bereit waren, fand Sandra S. dann in Mitpatienten von Marc M. in der LVR-Klinik Schmelenheide. Obwohl sie sie erst kurze Zeit kannten, ließen sich die Männer überzeugen, dass die Frau "Hilfe" gegen ihren Peiniger benötige. Scheyda: "Die Tat wurde genauestens geplant. Eine Spritze mit einer Überdosis Heroin sollte den 'Goldenen Schuss' vortäuschen, falls das nicht gelänge, wurde über den Einsatz eines Baseballschlägers gesprochen."

So kam es dann auch am 14. September 2014: Mit einem Auto fuhren die drei gemeinsam zum Haus von Sandra S. und fanden ihr Opfer wie erwartet in seinem Zimmer vor. "Marc M. öffnete die Tür, nachdem Sandra S. ihn gerufen hatte, er war arg- und wehrlos und völlig überrascht vom ersten Schlag", ist Scheyda überzeugt. Vier schwere Schläge haben den Kopf von Marc M. getroffen, der erste stammte sicher von Sven G., der letzte mit hoher Wahrscheinlichkeit von Mario A. Dass Sandra S. allenfalls zutrat (das konnte nicht erwiesen werden), nicht jedoch den Schläger nutzte, spielte für das Urteil keine Rolle: "Sie muss sich die Schläge zurechnen lassen", denn die Tat wurde gemeinsam geplant, und es gab keinen Rücktritt davon. Dass beide männlichen Täter Drogen nahmen, habe ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, wie Gutachten ausführten, nicht beeinträchtigt. Sie waren an Rauschgift gewöhnt.

Ob die Verteidigung Revision beantragen wird, stand am Mittwoch noch nicht fest.

(p-m/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort