15-Jähriger muss Bedburg-Hau verlassen Mitschüler zeigen sich wegen Abschiebung bestürzt

Bedburg-Hau · Ein 15-jähriger Albaner und seine Mutter wurden nach über zwei Jahren Aufenthalt in Bedburg-Hau abgeschoben. In der Sekundarschule Kleve ist das entsetzen groß.

Enttäuschung, Unverständnis, vereinzelt auch Tränen: Die Reaktionen der Jugendlichen auf die Abschiebung ihres Mitschülers seien meist bestürzt ausgefallen, sagt Hans-Jürgen Richter, Klassenlehrer der Klasse 9a an der Zweigstelle der Sekundarschule Kleve in Bedburg-Hau.

Knapp ein Monat ist vergangen seit der Abschiebung von Dionis Hasa, einem 15-jährigen Flüchtling aus Albanien, dass dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge als sicheres Herkunftsland gilt. "Als er fehlte dachten wir erst , er sei krank - schließlich erfuhren wir, das er abgeschoben worden ist", sagt Simon Tilleman, Mitschüler von Dionis Hasa. "Er hatte viele Freunde an der Schule, auch in anderen Klassen." Zwei Jahre war Hasa an der Sekundarschule in Bedburg-Hau. "Als er zu uns kam, konnte er kein Deutsch, aber wir mussten uns trotzdem irgendwie verständigen", sagt Tilleman. "Man gibt sich Mühe, und der andere wird einem wichtig - dann ist er plötzlich weg."

Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Kleve 202 Personen im Jahr 2016 abgeschoben, etwa doppelt so viel wie 2015. Bei 48 davon handelt es sich um Straftäter, die aus einer Justizvollzugsanstalt abgeschoben wurden, weitere 361 Personen sind freiwillig ausgereist, so dass eine Abschiebung vermieden werden konnte. Gute Integration ist dabei nicht ausschlaggebend beim Beschluss zur Abschiebung. "Nach Kenntnis der Ausländerbehörde hat die Integration keinen Einfluss auf den Erfolg des Asylverfahrens", sagt ein Sprecher der Ausländerbehörde des Kreises Kleve.

Hasa war mit seiner Mutter vor über zwei Jahren aus Albanien geflüchtet. Der 15-Jährige besuchte erst ein halbes Jahr lang den Sprachunterricht, kam anschließend in eine reguläre Klasse. "Wir hatten das Gefühl, dass wir uns nicht genug um die Flüchtlingskinder kümmern", sagt Richter. Er und seine Kollegen haben sich bemüht, den Jungen zu unterstützen und zu fördern. "Er hatte auch die Aussicht auf einen Platz in einer Berufsschule." In einem Praktikum in einer Kfz-Werkstatt habe er "immer fleißig gearbeitet", trotz einiger sprachbedingter Verständigungsprobleme sei die Zusammenarbeit gut verlaufen.

Im Gesetz ist eine Bleibeperspektive in einzelnen Fällen vorgesehen: "Dies ist zum Beispiel für Jugendliche nach einem mindestens vierjährigem erfolgreichem Schulbesuch in Deutschland der Fall, oder wenn rechtzeitig eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen werden kann", sagt ein Sprecher der Ausländerbehörde. "Die Voraussetzungen hierzu lagen im hier angesprochenen Fall aber nicht vor."

Die früheren Mitschüler haben über Handy und Internet immer noch Kontakt zu Dionis Hasa. Tilleman: "Er sagt, er würde gerne zurückkehren. Und dass er und seine Mutter nichts von der Abschiebung wussten." Die Gemeinde berichtet hingegen, die Familie sei über die Anordnung, das Land zu verlassen, benachrichtigt worden.

(juz)
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