Kleve Karl-Kisters-Realschule will nicht anbauen - zunächst

Kleve · Wird in Kleve eine neue Schulbaustelle aufgemacht? Nach dem in der Sonderratssitzung in der Materborner Mehrzweckhalle gefassten Beschluss ist das eine spannende Frage. Denn der Rat hat einstimmig beschlossen, dass die Karl-Kisters-Realschule in Kellen ab dem kommenden Schuljahr vierzügig laufen darf.

Das Problem: Für vier parallel betriebene Klassen in einem Jahrgang ist die Realschule nicht ausgelegt. Laut einem unabhängigen Gutachten fehlen der Schule dafür Flächen von insgesamt 675 Quadratmetern.

"In der Tat ist es hier eng", sagte Schulleiter Hubert Wanders gestern auf Anfrage. De facto läuft die Karl-Kisters-Realschule heute bereits durch alle Jahrgangsstufen hinweg vierzügig. Derzeit fehlen vor allem Differenzierungsräume. Aber Wanders betont: "Die Wahlfreiheit der Eltern und Schüler ist höher zu bewerten als die Enge in unserer Schule."

Derzeit plane er nicht, einen Anbau zu beantragen, sagt Wanders. Sowohl Bürgermeisterin Sonja Northing als auch Stadtkämmerer Willibrord Haas hatten im Vorfeld öffentlich eindringlich davor gewarnt, der Realschule eine Vierzügigkeit zu erlauben. Denn dann, so betonte Northing, habe die Realschule einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dort angebaut werden kann. Das sei natürlich mit Kosten für den Schulträger Stadt Kleve verbunden. Auch Teile der Klever Politik mahnten, nicht noch eine weitere Schulbaustelle aufzumachen.

Doch, wenn Schulleiter Wanders sagt, dass er derzeit keinen Anbau in Erwägung zieht, bedeutet das nicht, dass sich das nicht ändern kann. Wanders: "Wenn wir langfristig vierzügig bleiben, muss man sicherlich darüber nachdenken."

Kurios: Obwohl in der turbulenten Sonderratssitzung beschlossen wurde, dass Bürgermeisterin Sonja Northing einer Anfrage der Schule auf Vierzügigkeit "vorrangig nachkommen soll", heißt dass noch nicht, dass die Realschule auf jeden Fall vierzügig wird. Letzteres hatte aber die CDU verlangt. Wie die Verwaltung gestern auf Anfrage mitteilte, müsste darüber erst noch ein weiterer Ratsbeschluss gefasst werden.

(RP)
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