Kalkar Kalkars Haushalt: Weitere Steuererhöhung nötig

Kalkar · Wegen des Schulgebäude-Tausches wird ein Nachtragshaushalt fällig. Grundsteuer B künftig bei 499 Punkten.

Kaum hat die Stadt Kalkar ihren Doppelhaushalt 2016/17 verabschiedet - im zweiten Anlauf auch mit dem dazugehörigen Stellenplan - da wird bereits ein erster Nachtrag fällig. Den Kämmerer Stefan Jaspers schon angekündigt hatte. Und: Der Hebesatz der Grundsteuer B wird noch einmal angehoben. Die Verwaltung teile (mit dem Forum, das einen entsprechenden Antrag gestellt hatte) die Auffassung, dass angesichts der Haushaltslage eine Anpassung der Hebesätze über die fiktiven Hebesätze hinaus unvermeidbar sei. Deshalb soll die Grundsteuer B auf 499 v. H. angehoben werden. Das Forum hatte sogar 575 v. H. empfohlen, wollte dafür aber die Gewerbesteuer aus Gründen der Attraktivität für die Wirtschaft senken. Dazu kommt es jetzt nicht, es bleibt bei der moderaten Erhöhung, die schon im Haushalt festgeschrieben ist: 417 gegenüber bisher 411 Punkten.

Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz bat in der jüngsten Ratssitzung den Kämmerer, zwei Tagesordnungspunkte gemeinsam zu referieren, weil sie in engem Zusammenhang zueinander stünden. In der Tat: Die Stadt Kalkar hat kein Geld, bekommt ihren Haushalt nur mit großen Mühen, einem tiefen Griff in die Rücklagen und mit weiteren Krediten ausgeglichen. Deshalb boten sich Steuererhöhungen als Sofortmaßnahme förmlich an. Die erneute Anhebung müsse sehr schnell geschehen, weil gesetzlich geregelt sei, dass die Änderungssatzung bis zum 30.6. gefasst sein müsse, um rückwirkend ab Januar zu gelten. Mit der Erhöhung werde die Stadt 300 000 Euro zusätzlich einnehmen.

Dass zudem ein erster Nachtragshaushalt notwendig wird, liegt am geplanten "Schultausch": Die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit einem möglichen Umzug der Grundschule in einen Teilbereich des Gymnasiums entstehen, sind umfassender als gedacht. Bekanntlich will das Gymnasium in das leerstehende Hauptschulgebäude umziehen, was natürlich diverse Anpassungen nötig macht. Ebenso hat die Grundschule andere bedarfe an die Räume als das Gymnasium, und selbst die Realschule ist betroffen, weil sie in Folge der veränderten Zuordnungen eine neue Küche benötigt. Es ergibt sich eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die (im neuen kommunalen Steuerungsmodell) mal konsumtiv, mal investiv veranschlagt werden müssen.

Für den Umzug der Grundschule werden unmittelbar 527.000 Euro eingeplant. 13.000 Euro kostet eine neue Zaunanlage, der Umzug eines Teils des Gymnasiums in die ehemalige Hauptschule schlägt mit 434.000 Euro zu Buche. 25.000 Euro kostet eine neue Außentreppe als zusätzlicher Fluchtweg, für 93 000 Euro soll der Keller der Hauptschule trockengelegt werden, 164.000 Euro fließen in die Realschule. Die Summen werden durch Mittel der Schulpauschale des Landes abgedeckt.

(RP)
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