Kleve Informationen und Tipps zum Thema Schwerbehinderung

Kleve · Was ist eine Schwerbehinderung? Wer hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung? - Fragen über Fragen, die auf einer Informationsveranstaltung der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW, Kreisgruppe Kleve, mit dem Sozialverband VdK, Kreisverband am Niederrhein, beantwortete. Im Foyer der Klever Stadthalle blieb kein Stuhl frei, als Bernd Weßels, Kreisgruppenvorsitzender (Der Paritätische), Ausführungen zum brisanten Thema "Schwerbehinderung" machte. Dabei zitierte er aus dem Sozialgesetzbuch, dass auf Antrag des behinderten Menschen die Behörden das Vorliegen und den Grad einer Behinderung feststellen und auf Grund dessen einen Ausweis ausstellen. "Im Kreis Kleve ist die Bearbeitung der Behindertenausweise dem Amt für Schule und Kultur angegliedert", sagte er. Weßels rief alle Politiker auf, die Einrichtung von Behindertenbeiräten voranzutreiben. "Im Kreis Kleve und in fast allen Gemeinden fehlt eine politisch legitimierte Instanz, die die Behinderteninteressen vertritt", sagte er. Menschen mit Behinderungen seien keine Bittsteller oder gar Drückeberger, sondern sie hätten einen gesetzlichen Anspruch.

Der Geschäftsführer des Sozialverbandes VdK, Kreisverband am Niederrhein, Robert Walter, ging vor allem auf die Frage "Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?" ein. Menschen seien im Sinne schwer behindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliege und sie ihren Wohnsitz, Aufenthalt oder Arbeitsplatz im Geltungsbereich des geltenden Gesetzbuches hätten. Der Referent empfahl, das Antragsverfahren gut vorzubereiten. Er nannte die Kriterien der Hilfen im Alltagsleben, wie steuerliche Ermäßigungen (beispielsweise 720 Euro bei 55 und 60 Grad der Behinderung), Freifahrten, auch mit Begleitperson, Parkerleichterungen und Ermäßigung bei Rundfunk und Telefon. Walter erklärte die Begriffe "Erhebliche Gehbehinderung G", "Notwendigkeit ständiger Begleitung B" "Außergewöhnliche Gehbehinderung aG" und deren Auswirkungen. Er nannte auch die Hilfen bei einer Verrentung, bei der Beschaffung eines Arbeitsplatzes, beim Kündigungsschutz. Ein Beispiel: Bei einem schwerhörigen Schwerbeschädigten habe es gereicht, nur seinen Schreibtisch umzudrehen, um Probleme zu beheben. Walter erklärte das Widerspruchs- und Klageverfahren und das Procedere bei Anhörungen. Der Referent zeigte unter anderem den Grad der Schwerbehinderung bei Hüft- und Kniegelenken, Endprothesen, Wirbelsäulenschäden, Neurosen, Zuckerkrankheiten und Migräne auf.

(RP)
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