Kranenburg Großmutter verprügelt und beraubt: Fall fürs Schwurgericht ?

Kranenburg · Sichtlich ergriffen nahm der 32-jährige Kranenburger, der beschuldigt wird, seine Großmutter geschlagen und ausgeraubt zu haben, den Hinweis des Vorsitzenden Richters der 1. Großen Strafkammer des Klever Landgerichtes auf. Dieser lautete, dass möglicherweise eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Raubes oder eine besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen. Bei einer schweren räuberischen Erpressung, die durch die Hinzunahme von Gegenständen vorliegen könne, sehe der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

Der Fall könnte sogar vor einem Schwurgericht neu aufgerollt werden. Der Anwalt des 83-jährigen Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, sah nämlich auch eine Tötungsabsicht als möglicherweise gegeben an. "Der Angeklagte hat billigend in Kauf genommen, dass die 83-jährige Frau tödliche Verletzungen erleidet", begründete er. Der Staatsanwalt hielt dem Beschuldigten allerdings bereits in seiner Anklageschrift zugute, dass das Mordmerkmal der Habgier und dementsprechend ein versuchter Mord nicht zum Tragen gekommen seien, da es nicht sofort um Geld gegangen sei.

Außerdem habe der Angeklagte vom versuchten Totschlag während der Tat noch zurücktreten können. Für den Verteidiger des Angeklagten sei eine Tötungsabsicht nicht nachweisbar. Bis zum nächsten Prozesstag am Mittwoch, 30. März, ließ der Vorsitzende die Entscheidung darüber offen.

In der bisherigen Beweisaufnahme gab der 32-jährige Angeklagte bereits zu, bei einem Besuch in der Wohnung seiner Großmutter diese geschlagen und anschließend Geld sowie eine EC-Karte, mit der er später weiteres Geld vom Konto des Opfers abhob, entwendet zu haben, ohne sich jedoch an alle Einzelheiten erinnern zu können. Die Großmutter beschuldigte ihn darüber hinaus allerdings, auch mit dem Tod gedroht zu haben, wenn sie nicht sage, wo das Geld liege.

Eine Sachverständige der Gerichtsmedizin Duisburg hatte das Opfer nach der Tat gerichtsmedizinisch untersucht und konnte vor Gericht bestätigen, dass die 83-Jährige durch eine mehrfache und massive stumpfe Gewalteinwirkung erhebliche Verletzungen erlitten habe. Eine konkrete Lebensgefahr habe zwar nicht bestanden, aber die Verletzungen seien auch bereits ohne Vorerkrankungen, die bei der Geschädigten noch hinzu kämen, potenziell lebensgefährlich gewesen.

Auch ein Kriminalbeamter, der als Zeuge aussagte, machte deutlich, wie schwer die Verletzungen waren. In seiner 30-jährigen Amtszeit habe er ein derart zugerichtetes Opfer nur einmal gesehen - nach einem Verkehrsunfall.

(RP)
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