Kreis Kleve Gesundheitsberatung für Prostituierte

Kreis Kleve · Die Klever Kreisverwaltung muss eine Sachbearbeiterin abstellen, die sich um Prostituierte kümmert. Auf Betreiber von Bordellen kommt die Pflicht zu, eine Erlaubnis einzuholen. Fachlichen Rat gibt es bei "Impuls".

Im Kreis Kleve wird wie überall in Deutschland jetzt bei der Verwaltung eine Gesundheitsberatung für Prostituierte eingerichtet. Hintergrund ist das zum Monatsbeginn in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz. Danach müssen sich Prostituierte ab sofort anmelden, ebenso sind Bordellbesitzer verpflichtet, sich bei der Kreisverwaltung um eine Erlaubnis zu kümmern, um ihr Gewerbe (weiterhin) betreiben zu dürfen.

Der Kreis Kleve informiert: "Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, die gegen Geld, aber auch gegen Sachleistungen - wie zum Beispiel freies Wohnen - ausgeführt werden." Prostituierte, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreis Kleve ausüben, müssen in der Gesundheitsabteilung des Kreises eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. "Das übernimmt eine qualifizierte Sachbearbeiterin, die auch für die Aids- und HIV-Beratung zuständig ist", erklärt Kreis-Sprecherin Elke Sanders. Die angestellten Ärzte des Gesundheitsamts seien nicht involviert. Erforderlich sei eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02821 85507. "Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Sie ist kostenlos. Die Bescheinigung der Gesundheitsabteilung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte mitgeführt werden. Sie kann auch auf einen Aliasnamen ausgestellt werden." Wenn die Betroffenen Probleme haben, über die sie mit Fachfrauen sprechen möchten, bietet sich "Impuls" in Goch an. "Hier landeten auch in der Vergangenheit, also unabhängig von dem neuen Gesetz, immer mal wieder Frauen, die aussteigen wollten oder die ihren Töchtern helfen wollten, aufzuhören", berichtet Beraterin Maria Peters. Was sie auch nicht nur einmal erlebte: Frauen, die vom Ehemann oder sogar vom Vater auf den Strich geschickt wurden. Bei Bedarf vermitteln die Impuls-Beraterinnen auch gezielt an andere (auswärtige) Fachstellen. Eine bekannte Adresse ist zum Beispiel "Zartbitter" in Köln. Neben der Pflicht zur Gesundheitsberatung besteht auch eine Anmeldepflicht in der Abteilung Ordnungsaufgaben der Kreisverwaltung Kleve. Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02821 85-329 ist erwünscht. Die Anmeldung ist verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch, das zum Beispiel über die Rechte und Pflichten als Prostituierte informiert, dazu gehören auch die Themen Krankenversicherung und Steuerpflicht sowie soziale Beratungsangebote und die Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die kostenlose Anmelde-Bescheinigung muss ebenfalls immer mitgeführt werden. Wer bereits vor dem 1. Juli der Prostitution nachgegangen ist, muss sich bis Jahresende angemeldet haben. Wer damit erst nach dem 1. Juli beginnt, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Neue Regelungen gibt es im Prostituiertenschutzgesetz auch für Betreiber von Prostitutionsgewerbe (Bordelle, Saunaclubs, Prostitutionsfahrzeuge, -vermittlungen oder - veranstaltungen). Informationen über die Voraussetzungen für die Erlaubnis gibt es in der Kreisverwaltung ebenfalls unter Telefon 02821 85-329. Wer vor dem 1. Juli ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, muss dies bis zum 1. Oktober anzeigen und bis zum 31. Dezember einen Antrag auf Erlaubnis stellen.

Außerdem regelt das Prostituiertenschutzgesetz eine Kondompflicht. Seit 1. Juli verlangt das Gesetz, dass beim kommerziell verabredeten Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Darauf müssen auch die Betreiber der Einrichtungen hinweisen.

Informationen: www.kreis-kleve.de, Suchbegriff: Prostituiertenschutzgesetz.

(RP)
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