Bedburg-Hau Gemeinde erinnert an die Räum- und Streupflicht

Bedburg-Hau · Die Gemeinde Bedburg-Hau appelliert an alle Grundstückseigentümer, ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen. Die Gemeinde hat die Winterwartungspflicht der Gehwege an die Anlieger übertragen.

Alle Anlieger sind nach § 3 der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis frei zu halten, so dass die Fußgänger gefahrlos passieren können. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen - in Ausnahmefällen, wie bei Blitzeis, kann auch Auftausalz zum Einsatz kommen. Die Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Alles Wissenswertes auf der Homepage www.bedburg-hau.de

(RP)
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