Kleve Fünf Jahre Haft für Vergewaltigung

Kleve · Ein 31-jähriger Klever wurde gestern am Landgericht verurteilt. Er hatte seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt, gewürgt und geschlagen. Der Angeklagte schwieg vor Gericht, es wurden 20 Zeugen gehört.

Er durfte sich ihr höchstens auf 20 Meter nähern - und doch hat sich ein 31-Jähriger immer wieder Zutritt zu der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin verschafft, sie bestohlen, verletzt und sie einmal auch vergewaltigt. Gestern erhielt er am Klever Landgericht die Strafe dafür: Für fünf Jahre muss der Klever jetzt hinter Gitter.

Es war eine ganze Reihe von Delikten, für die der Angeklagte verurteilt wurde. So hatte er bei einer Rangelei die Mutter seiner Ex-Freundin in den Schwitzkasten genommen und leicht verletzt. Zudem hatte er die Kontokarte seiner Freundin gestohlen. Im Januar dieses Jahres schlug er, nach der Überzeugung der 2. großen Strafkammer, grundlos mit der Faust auf den Oberschenkel seiner 24-jährigen damaligen Lebensgefährtin ein, warf ein Buch auf die schmerzende Stelle und dreht ihr den Arm auf den Rücken.

Die weitaus schlimmsten Taten verübte der Angeklagte Anfang Februar. Nachdem er wiederum unerlaubt in die Wohnung der 24-Jährigen eingedrungen war, nahm er, während sie schlief, sexuelle Handlungen an ihr vor. Als sie erwachte, zwang er sie unter Drohungen zum Beischlaf. "Das Opfer hatte Todesängste", sagte Richter Gerhard van Gemmeren in seiner Urteilsbegründung. Am nächsten Morgen würgte der Angeklagte seine damalige Freundin zweimal massiv, ohne einen für die Richter erkennbaren Grund. Dann schlug er ihr auf den Kopf, hielt ihr ein 31 Zentimeter langes Messer vor und drohte, sie umzubringen.

Die 24-Jährige stufte die sexuellen Übergriffe zunächst nicht als Vergewaltigung ein, erst bei der Polizei sagte man ihr, dass es sich dabei um eine schwere Straftat handeln könnte. Für Richter van Gemmeren war nach den Schilderungen des Opfers, das bei dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, schließlich "glasklar", dass der nun Verurteilte den Geschlechtsverkehr mit Gewalt und Drohungen gegen den Willen seiner Ex-Freundin erzwungen hatte.

Die Verteidigerin des Angeklagten hatte während des Verfahrens versucht, Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin und zugleich Hauptzeugin zu schüren. Dem folgte die Kammer jedoch nicht. "Die Aussage der Nebenklägerin war in vollem Umfang glaubhaft", betont der Vorsitzende. Die junge Frau habe nach den Taten zwar psychische Probleme, "das bedeutet aber nicht, dass sie die Unwahrheit sagt", so van Gemmeren.

Der Angeklagte selbst schwieg während des Verfahrens zu den Vorwürfen. Dafür hörte die Kammer 20 Zeugen. Nachbarn berichteten dem Gericht, dass der Angeklagte wiederholt gewalttätig geworden sei, außerdem hatten sie seine damalige Freundin mit blauen Flecken gesehen.

Der 31-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Er kann binnen einer Woche Revision einlegen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er zusätzlich zu den jetzt ausgesprochenen fünf Jahren Haft noch widerrufene Reststrafen absitzen, weil er während der Taten unter Bewährung stand.

(RP)
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