Kranenburg-Nütterden Fünf Jahre Haft für Marihuana-Anbau

Kranenburg-Nütterden · Ein 56-jähriger Niederländer soll im vorigen Jahr in Nütterden eine Marihuana-Plantage betrieben haben. Er selbst schwieg gestern zu den Vorwürfen. Dem Richter reichten die Vielzahl von Indizien jedoch für eine Verurteilung aus.

 In der alten Katstelle auf der Römerstraße in Nütterden wurde der Hanfanbau seinerzeit entdeckt.

In der alten Katstelle auf der Römerstraße in Nütterden wurde der Hanfanbau seinerzeit entdeckt.

Foto: Evers

In einem gestreiften Hemd mit Krawatte und einem schwarzen Anzug betrat ein 56-jähriger Niederländer gestern Morgen den Gerichtssaal vor dem Landgericht Kleve. Höflich stellte er sich seinem Dolmetscher vor. Sein strahlendes Lächeln zeigte er auch über den ganzen Tag verteilt immer mal wieder der 2. großen Strafkammer, die gestern eine Strafverhandlung gegen den gebürtigen Iraner wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge führte. "Ihr Stolperstein ist Ihre Höflichkeit gewesen", sagte der Staatsanwalt nach Schließung der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer, in dem er vier Jahre Freiheitsstrafe forderte. Das Gericht verhängte wenig später mit einer fünfjährigen Haftstrafe sogar ungewöhnlicher Weise eine noch höhere Haftstrafe. Zu dieser führte eine Vielzahl von Indizien.

Alles fing an im Spätsommer des vergangenen Jahres. Der 56-jährige Angeklagte kaufte bei einem niederländischen Immobilienmakler ein renovierungsbedürftiges Haus in Nütterden. Ab September 2015 soll er laut Anklage der Staatsanwaltschaft eine Marihuana-Plantage in dem Objekt betrieben haben, die am 5. November desselben Jahres nach einem Dachstuhlbrand aufflog. Der Beschuldigte, welcher sich wenige Tage später selbst der Polizei stellte, wies die Vorwürfe in einer polizeilichen Vernehmung zurück und legte einen schriftlich verfassten Mietvertrag vor, der belegen sollte, dass er das Haus ab September 2015 an einen Bulgaren vermietet habe. Vor Gericht schwieg er dann allerdings zu den gesamten Vorwürfen. Den Mieter konnte die Staatsanwaltschaft dagegen nicht ausfindig machen. Wie die Ermittlungen ergaben, handelt es sich bei dem hinterlegten Pass um einen gefälschten Ausweis. Der Namengeber hatte diesen bereits 2004 als gestohlen gemeldet.

Um dennoch zu beweisen, dass es diesen Mieter gab, luden die Verteidiger des Angeklagten zwei Zeugen, einen Freund und einen Mitarbeiter aus dem Klever Gastronomiebetrieb des Angeklagten, vor, die bei der vermeintlichen Unterzeichnung des Mietvertrages zugegen gewesen sein sollen. Der Staatsanwalt hielt jedoch besonders den ersten Zeugen für unglaubwürdig. In seiner Urteilsbegründung fasste der Vorsitzende Richter später zusammen: "Dieser Mieter war nicht auffindbar. Es war keine Anschrift und keine Telefonnummer im Mietvertrag hinterlegt. Außerdem handelte es sich um gefälschte Papiere. Diesen Mieter hat es nie gegeben."

 Das Material für die Aufzucht von Cannabis entdeckten die Ermittler in einem angrenzenden Schuppen.

Das Material für die Aufzucht von Cannabis entdeckten die Ermittler in einem angrenzenden Schuppen.

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Nachbarn vom Haus des Angeklagten, die gegenüber wohnen, sagten gestern vor Gericht aus, dass sie keine Person wahrgenommen hätten, die in diesem Gebäude wohne. Jedoch habe sich der Angeklagte einmal als neuer Nachbar bei ihnen vorgestellt. Diese Höflichkeit sei ihm zum Verhängnis geworden, meinte der Staatsanwalt später.

Ein weiteres wichtiges Merkmal, das laut Urteilsbegründung zur Verurteilung des 56-jährigen Niederländers geführt habe, war die professionell eingerichtete Marihuana-Plantage in Teilen des Ober- und Untergeschosses im Gebäude in Nütterden. Neben den Marihuana-Pflanzen sei zudem weiteres Equipment auch im Umfeld des Hauses gefunden worden, heißt es in den Polizeiberichten. Ein Gutachten erklärte außerdem, dass mit den 630 im Objekt gefundenen Pflanzen eine Erntemenge von 16 Kilogramm zur Berauschung fähiges Marihuana voraussichtlich erzielt worden wäre. "Zusammen mit der Professionalität können wir da nicht mehr von einem minder schweren Fall sprechen", begründete der Richter.

Die Verteidigung hatte indes auf Freispruch plädiert, da es nur Indizien, aber keine Beweise gebe. Für das Gericht reichte die Vielzahl an Indizien jedoch für die Verurteilung aus.

(RP)
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