Kreis Kleve Frist für die Sozialwahl endet am 31. Mai

Kreis Kleve · Noch bis zum 31. Mai haben 51 Millionen Rentner und Versicherte in Deutschland die Gelegenheit, bei der Sozialwahl die Arbeit der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung mitzugestalten. Was genau gewählt wird und wie wichtig die Stimmabgabe ist, erklärt Karin Abele vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Kleve.

 Die Briefe sollten schnell in den Postkasten.

Die Briefe sollten schnell in den Postkasten.

Foto: Latzel

Was ist die Sozialwahl?

Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die gesetzlichen Sozialversicherungen werden über die Verwaltungsräte selbstverwaltet. Die Sozialwahl findet bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen Barmer, TK, DAK Gesundheit, KKH und hkk statt. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitglieder der Parlamente werden per Briefwahl gewählt. Dafür haben die Wahlberechtigten ihre Unterlagen bereits zugeschickt bekommen.

Bis wann müssen die Unterlagen zurückgehen?

Stichtag ist der 31. Mai, es gilt der Tag des Posteinganges. Wer seine Chance auf Mitbestimmung nicht verstreichen lassen möchte, sollte deshalb den Stimmzettel schnellstmöglich ausfüllen und den typisch roten Wahlbriefumschlag in den nächsten Briefkasten stecken. Das Porto wird von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Wo kann ich mich über die zu wählenden Vertreter informieren?

Grundsätzlich ist es so, dass bei der Sozialwahl Ehrenamtliche kandidieren, die gemeinsam in Listen antreten. Die Vertreter können also nicht direkt gewählt werden. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie Gewerkschaften oder Arbeitnehmervereinigungen mit sozialpolitischen Zielen. Eine Übersicht aller Listen und Kandidaten gibt es im Internet unter "http://www.sozialwahl.de".

Welche Aufgabe haben die gewählten Vertreter? Die Verwaltungsräte der Krankenkassen und die Vertreterversammlung der Rentenversicherung sind an allen grundsätzlichen Entscheidungen beteiligt: Der Haushalt wird genehmigt, der Vorstand benannt und Satzungsleistungen verabschiedet. Selbst bei Fusionen hat der Verwaltungsrat das letzte Wort.

(RP)
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