Kleve Flüchtlinge dürfen nicht ins Bürgerhaus

Kleve · Grund: Die Kellerdecken sind zu niedrig. Feriengäste hingegen könnten hier untergebracht werden, Verhandlungen laufen. Der Umbau des Laurentiushauses ist nicht nötig, da die Gemeinde ausreichend Platz für Asylbewerber hat - noch.

 Weil die Decken des Kellers die Mindesthöhe von 2,50 Meter unterschreiten, dürfen im Bürgerhaus keine Asylbewerber untergebracht werden. Gäste, die nicht dauerhaft hier leben, dürften aber einziehen.

Weil die Decken des Kellers die Mindesthöhe von 2,50 Meter unterschreiten, dürfen im Bürgerhaus keine Asylbewerber untergebracht werden. Gäste, die nicht dauerhaft hier leben, dürften aber einziehen.

Foto: EVERS

Keine Ghettoisierung von Flüchtlingen in Uedem - der politische Wille in der Schustergemeinde ist klar formuliert, nicht zuletzt durch den Rat. Trotzdem bereitet sich die Verwaltung auf den Fall vor, dass Asylbewerber nicht mehr dezentral untergebracht werden können. "Wir haben einen Bauantrag bei der Kreisverwaltung gestellt, aber noch keine entsprechende Genehmigung erhalten", sagt Thomas Kolender vom Amt für Planen, Bauen und Ordnung.

Im Februar hatte man sich dafür den Auftrag vom Gemeinderat eingeholt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 248 350 Euro sind in den Haushalt von 2015 eingestellt worden. "Wir haben das vorsorglich beschließen lassen, um im Zweifel schnell reagieren zu können", sagt Kolender.

Will heißen: Sobald die Kapazitäten im Gemeindegebiet nicht mehr ausreichen sollten, um die steigenden Flüchtlingszahlen aufzufangen, könnte man innerhalb kurzer Zeit das Laurentiushaus umbauen, um neuen Wohnraum zu schaffen. "Wenn wir es schaffen, alle Neuankömmlinge dezentral unterzubringen, benötigen wir auch den Umbau des Laurentiushauses nicht", sagt Thomas Kolender. Darum gebe es auch keinen konkreten Baubeginn und keine Zeitplanung. "Wir haben noch genug Wohnraum und noch kleine Kapazitäten frei. Nach wie vor gilt aber der Aufruf an die Bevölkerung, sich bei uns zu melden, wenn man geeignete Leerstände kennt", sagt er.

Fest steht unterdessen, dass die Asylbewerber nicht im Bürgerhaus Uedem untergebracht werden können. "Die Räume im Kellergeschoss des Hauses haben zu niedrige Decken, um sie als dauerhafte Unterkunft für Flüchtlinge nutzen zu können", erklärt Thomas Kolender. 2,23 Meter an der Unterkante der Betonrippendecke - da lässt der Gesetzgeber keinen Spielraum. Wenn eine dauerhafte Wohnung (oder Flüchtlingsunterkunft) eingerichtet werden soll, müssen die Decken eine gewisse Mindesthöhe erreichen. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt eine Mindesthöhe von 2,50 Meter vor.

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Was kurioserweise jedoch möglich wäre: Die Unterbringung von Gästen, die nicht dauerhaft in den Räumen leben sollen. Deshalb hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung auch das Einverständnis für sechs Gästezimmer im Kellergeschoss des Bürgerhauses gegeben. Denkbar ist die Nutzung durch Personen, die aus beruflichen Gründen in Uedem ein Zimmer benötigen, Gäste und Veranstalter, die die Säle des Bürgerhauses im Erdgeschoss nutzen oder sogar Feriengäste.

"Aber auch dort gibt es noch keinen konkreten Termin für einen Baubeginn. Wir müssen noch einen Betreiber für die Gästezimmer finden", sagt Thomas Kolender. Denkbar wäre, dass die Zimmer vom Bürgerhaus selbst unterhalten werden, über die Konditionen sei man sich aber noch nicht einig. "Dann würden wir mit der Entscheidung auch noch einmal in den Rat gehen", sagt Thomas Kolender. Insgesamt 200 000 Euro sollen die Maßnahmen kosten.

(RP)
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