Kleve Fahrradfahrer rammt eine 76-jährige Frau auf der Großen Straße

Kleve · Opfer mit Rollator erleidet schwere Verletzungen und kann wegen starker Schmerzen keine Aussage am Unfallort machen. Sie muss ins Krankenhaus.

Auf der Großen Straße in Kleve passiert es immer wieder: Auf der - zumindest für den Niederrhein - stark abschüssigen Straße in der Fußgängerzone fahren Radfahrer mit mehr oder weniger hohem Tempo talwärts. Je nach Zahl der dort laufenden Fußgänger wird dies zu einer rasanten und zugleich für alle Beteiligten riskanten Slalomfahrt. Zu den Geschäftszeiten - von 8 bis 20 Uhr - ist Radlern laut der Polizei die Fahrt auf der Großen Straße zwar verboten. Sie radeln dort dennoch - obwohl die Behörden immer wieder Kontrollen durchführen und Knöllchen verteilen. Wie gefährlich die Abfahrt per Rad in der Fußgängerzone werden kann, zeigte sich nun bei einem Unfall.

Es war kurz vor 16.25 Uhr am Dienstag, als ein 32 Jahre alter Klever auf seinem Fahrrad die Große Straße abwärts unterwegs war - bei starkem Fußgänger-Verkehr auf der Einkaufsstraße. Der Mann stand nach eigener Angabe, die er bei der Polizei machte, mit einem Fuß auf einem Pedal seines Rades. Das andere schwebte in der Luft, damit er jederzeit zum Abspringen und Stoppen in der Lage gewesen wäre. Doch das war der 32-Jährige nicht. Zumindest konnte er in Höhe der Einmündung der Kavariner in die Große Straße einen Zusammenstoß mit einer 76 Jahre alten Frau, die mit ihrem Rollator aus einem Geschäft getreten war, nicht vermeiden. Die Seniorin erlitt Verletzungen, musste ins Krankenhaus gebracht werden und konnte wegen zu großer Schmerzen am Unfallort keine Aussage gegenüber der Polizei machen.

Der 32-jährige Fahrradfahrer muss laut einem Polizeisprecher wegen des Verkehrsunfalls mit Personenschaden mit Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Wenn die Staatsanwaltschaft sich zu einer entsprechenden Anzeige entschließt und Anklage gegen den Mann erheben will, kann der 32-Jährige von einem Gericht zu einer Geldbuße verurteilt werden. Besitzt der Mann einen Führerschein, kann ihm auch dieser zeitweise entzogen werden. Zudem kommen auf den Fahrradfahrer möglicherweise zivilrechtliche Forderungen der verletzten 76-Jährigen zu. Ob diese von einer Haftpflichtversicherung des Mannes übernommen werden, ist offen.

(RP)
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