Kleve Einbruchserie: Haftstrafen für Albaner-Trio

Kleve · Als die Dolmetscherin die entscheidenden Worte von Richter Ruby übersetzt, senken die Angeklagten nur den Kopf. Die drei Albaner zwischen 25 und 27 Jahren haben wegen Wohnungseinbruchdiebstahl eine Haftstrafe zu erwarten - das kann auch jede einzelne Entschuldigung der Männer im Gerichtssaal nicht mehr verhindern.

Nach vier Verhandlungstagen im Prozess um die Einbruchserie vom vergangenen Winter hat das Landgericht Kleve Mittwoch ein Urteil gefällt: Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für den Kopf der Gruppe und jeweils zweieinhalb Jahre Haft für seine beiden Komplizen. Das Trio soll laut Anklageschrift zwischen Dezember 2016 und Januar 2017 in zehn Fällen versucht haben, in Kleve und Bedburg-Hau in Wohnhäuser einzubrechen. Sechs Mal habe dabei ihr Werkzeug, ein Handbohrer, schließlich Türen und Fenster öffnen können.

Insgesamt soll die Gruppe dabei mehr als 5000 Euro erbeutet haben. Zum Teil nahmen die Täter in Kauf, dass die Bewohner während des Einbruchs im Haus schliefen. Im Prozess konnte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht nachweisen, dass tatsächlich alle drei Angeklagten an allen zehn Taten beteiligt waren. Einer der Angeklagten, den das Gericht als den "Planer" der Serie bezeichnet, hatte in der polizeilichen Vernehmung zwar in allen zehn Fällen seine Beteiligung eingeräumt, seine zwei Komplizen gaben jedoch an, nur bei den ersten zwei Einbrüchen dabei gewesen zu sein. Zeugenaussagen und die Ermittlungen der Polizei konnten das nicht widerlegen.

Auch die forensische Untersuchung der DNS-Spuren konnte nur belegen, dass der Planer vor Ort war. "Wir wissen von einem Polizeibeamten, der hier ausgesagt hat, dass Einbrüche dieser Art fast nie allein durchgeführt werden. Wir können aber nicht zweifelsfrei feststellen, dass die beiden Angeklagten hier dabei waren", sagt Richter Ruby.

Den Vorwurf des Bandendiebstahls, den die Staatsanwaltschaft im Plädoyer angeführt hatte, sah die Kammer nicht gegeben. Dazu sei mehr nötig, als zwei Einbrüche, die dazu noch in derselben Nacht stattfanden. Mit dem Urteil blieb das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von bis zu sieben Jahren - ein Strafmaß, dass Verteidiger Gregorius in "allen Bundesländern der Republik" so noch nie erlebt habe, wie dieser anmerkt.

Für die jungen Männer, die alle in den vergangenen Jahren nach Deutschland gekommen sind, beginnt der Strafvollzug, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Das letzte Wort hat der Planer: "Jeder Mensch macht Fehler und ich werde dafür die volle Verantwortung übernehmen. Es tut mir wirklich Leid und ich bitte alle um Entschuldigung."

(atrie)
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