Kleve Ein zäher Prozess

Kleve · Nach dem Debakel um die Bebauung des Minoritenplatzes fordert der Projektentwickler Sontowski weiterhin mindestens 200.000 Euro von der Stadt. Verhandlung vor OLG fiel aus. Versicherung kümmert sich jetzt um den Fall.

 Wie der Projektentwickler den Minoritenplatz sah: ein Modell aus dem Hause Sontowski. Es sollte nicht das einzige bleiben, das der Projektentwickler entwarf. Seine Forderungen sind bekannt: Klaus-Jürgen Sontowski.

Wie der Projektentwickler den Minoritenplatz sah: ein Modell aus dem Hause Sontowski. Es sollte nicht das einzige bleiben, das der Projektentwickler entwarf. Seine Forderungen sind bekannt: Klaus-Jürgen Sontowski.

Foto: Stade/Sontowski

Das Verfahren der S & R Retail Development GmbH gegen die Stadt Kleve nimmt wieder Fahrt auf. Die S & R Retail Development GmbH ist hierzulande besser unter dem Namen Sontowski bekannt. Sie ist ein Geschäftsbereich des Projektentwicklers aus Erlangen. Das Unternehmen hatte vor fünf Jahren die Pläne zur Bebauung des Minoritenplatzes und für die Aufwertung des Areals ausgearbeitet. Das Verfahren wurde seinerzeit beendet, die Arbeiten dankend entgegengenommen und abgeheftet. Ein Platz im Aktenschrank wurde gefunden.

Sontowski fordert für die entstandenen Planungskosten weiterhin mindestens 200.000 Euro von der Stadt (die RP berichtete). Ein alles andere als ungewöhnliches Anliegen im Vergaberecht, wie eine Fachanwältin unserer Redaktion erklärte. Wenn ein Zuschlag bei einer Ausschreibung erfolgt und es nicht zu einer Umsetzung des Projekts kommt, muss der Auftraggeber für die Planungskosten aufkommen. Das sei in ganz Deutschland so, erklärt die Juristin. Und deshalb auch in Kleve. Aus dem Grund können die Erlangener die nahezu groteske Haltung nicht nachvollziehen.

Klaus-Jürgen Sontowski, Geschäftsführer des Projektentwicklers, sagt dazu: "Hier werden Ressourcen und Geld verschwendet. Das hätte man alles einfacher haben können." Bürgermeisterin Sonja Northing hatte sich mit Sontowski getroffen, um einen Vergleich auszuhandeln. Der Geschäftsführer lobte daraufhin die Verwaltungschefin als die einzige, die kapiert habe, worum es gehe.

Der Klever Rat will es lieber auf eine juristische Klärung ankommen lassen. Auch bedingt durch die Aussagen von Fachanwalt Dr. Peter Kamphausen. Der hatte das Verfahren juristisch begleitet und erklärt, dass die Aufhebung der "Verlobung" mit Sontowski ohne negative Folgen bleiben würde. Die Politik betont stets, dass man sich auf die Aussage eines Juristen verlassen können müsse. Dass dieser in Regress genommen werden kann, erscheint wenig wahrscheinlich, da derartige Beraterverträge nicht selten eine Lösung für solche Probleme beinhalten. Was das Thema Klever Verwaltung und juristische Auseinandersetzung betrifft, so hatte die Kommune bislang kein glückliches Händchen bei der Auswahl ihrer Fälle, mit denen sie vor Gericht zog. Auch deshalb ist der eingeschlagene Weg eher risikobehaftet. Zumal in einer ersten juristischen Instanz die Forderungen des Projektentwicklers vollumfänglich bestätigt wurden. Derzeit liegt das Verfahren beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf dem Tisch. Die Verhandlung, die bereits mehrmals verschoben wurde, stand in der vergangenen Woche an. Doch auch dieser Termin fiel aus. Grund dafür war nicht, dass sich Unternehmen und Stadt wieder über eine außergerichtliche Beilegung unterhalten. Richter Heinz-Peter Dicks, einer der renommiertesten Vergaberechtler, war erkrankt.

Klaus-Jürgen Sontowski betont, dass die Verlegung nichts mit irgendwelchen Gesprächen zu tun habe. "Wir verhandeln nicht mit der Stadt. Unsere Forderungen sind bekannt. Jetzt hat sich eine Versicherung bei uns gemeldet und ein Vergleichsersuchen vorgetragen." Die GVV-Kommunal versichert Kommunen, kommunale Unternehmen oder auch Sparkassen. Die Assekuranz hat die Stadt Kleve schon länger. Erst jetzt wird sie aktiv. Nach Ansicht des Unternehmers kann dies nur einen Grund haben. Der Versuch, die Differenzen beizulegen, ein Hinweis darauf, dass die Versicherung das Verfahren als äußerst risikobehaftet werte. "Man will durch ein Urteil nicht den Maximalschaden riskieren." Denn der würde immens sein, wenn auch die zweite Instanz dem Kläger, der S & R Retail Development GmbH, recht gibt. Dann kann das Unternehmen die entgangenen Gewinne geltend machen, die es durch eine Bebauung des Minoritenplatzes erzielt hätte. Das gilt für nahezu alles, was dort errichtet würde. Selbst, wenn es nur Wohnungen sind. Denn ein Teil des Auftrags lautete "Aufwertung des Areals".

Nach Informationen unserer Redaktion sieht die Verwaltung dieses Risiko ebenfalls bei der Versicherung. Doch empfiehlt es sich auch das Kleingedruckte zu lesen. Denn die GVV-Kommunal, die diese Fälle sicherlich nicht zum ersten Mal auf dem Tisch hat, soll die möglichen Folgen anders bewerten. Eine Pleite vor dem OLG könnte demnach bedeuten, dass die Fläche nie mehr bebaut werden kann, weil die Stadt Sontowski nicht den möglichen Ertrag zahlen kann. Summen wie Telefonnummern sind da im Gespräch. Und das alles für 200.000 Euro. Zumal die Erlangener ihren guten Willen bereits gezeigt haben und ihre Forderungen schon heruntergeschraubt haben. Klaus-Jürgen Sontowski ist weiterhin für Vergleichsverhandlungen, um die Auseinandersetzung beizulegen. "Ob ich das Thema dann auch beende, ist völlig offen. Das hängt vom Ergebnis ab. Wer uns den Schaden bezahlt, ist mir egal", sagt er.

Der neue Termin vor dem OLG wurde für Oktober angesetzt. Derzeit deutet einiges darauf hin, dass es sich bei dem Verfahren um einen extrem zähen Prozess handelt.

(jan)
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