Kleve Die Stadt Kleve führt die Zweitwohnungssteuer ein

Kleve · Ab sofort müssen Bürger, die in Kleve ihren Zweitwohnsitz haben, dafür Steuern zahlen. In seiner letzten Sitzung des Jahres 2015 hat der Stadtrat die Einführung einer Zweitwohnungssteuer erhoben.

Der Hintergrund: Die Stadt Kleve erhält für jeden Einwohner, der mit Hauptwohnsitz in Kleve gemeldet ist, finanzielle Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesen Landesmitteln werden Infrastrukturmaßnahmen wie etwa die Ausbesserung von Straßen unterstützt. Für Einwohner, die in Kleve mit Neben- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, gibt es diese finanziellen Zuweisungen des Landes jedoch nicht. Um auch diese Bürger an den allgemeinen Kosten der Stadt zu beteiligen, hat der Rat nun die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen.

Haben Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, so die Stadtverwaltung. Jede weitere Wohnung sei Nebenwohnung. In Zweifelsfällen sei die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Kleve gemeldet ist, zahlt zehn Prozent seiner Jahreskaltmiete. Bei Eigentümern, die ihre eigene Immobilie mit Nebenwohnsitz in Kleve nutzen, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel für die Stadt Kleve zugrunde gelegt.

Es gibt aber auch Fälle, die von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen sind. So sind gemeinsam lebende Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner, die ihre Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Kleve haben und Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, von der Zweitwohnungssteuer befreit. Die Steuerbefreiung für Zweitwohnungen aus beruflichen Gründen gilt auch gemeinsam lebende Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Kind.

(RP)
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