Gebühren Bürger-Kritik: KKA-Abfall-Pauschale schwer verständlich

Kreis Kleve · Die Abfallgesellschaft für den Kreis Kleve (KKA) hat für das noch junge Jahr neue Gebühren veröffentlicht. Nicht jeder Bürger versteht die Logik dahinter.

Es gibt unterhaltsamere Lektüre, aber um Spaß oder Spannung ging es dem Kalkarer Bürger nicht. Ihm "gefiel" nur die Änderung der Bestimmungen bei der Kreis Kleve Abfallgesellschaft, nach der alle selbst abgelieferten Abfälle, die weniger als 400 Kilo wiegen, mit einer pauschalen Gebühr belegt werden. Die richtet sich danach, mit welchem Verkehrsmittel der Abfall angeliefert wird. Der Kalkarer kann's nicht fassen und fragt: "Kann es sein, dass ich für einen Brühwürfel, den ich loswerden möchte, als Fußgänger 3,76 Euro zahle, aber 39,95 Euro, wenn ich den Brühwürfel in einem Pkw mit Anhänger bringe?"

Auf der Internetseite der Abfallgesellschaft, die Deponien in Moyland und Pont betreibt, ist genauestens aufgeführt, mit welcher Gebühr bei welcher Anlieferung der Kunde zu rechnen hat. Die neuen Preise für 2016 basieren allerdings auf einer Umstellung, die schon seit Herbst 2011 Bestand hat: Seit damals nämlich gelten landesweit geänderte eichrechtliche Vorschriften. Danach werden Anlieferungen mit einem Gewicht von weniger als 400 Kilogramm nicht mehr nach Gewicht, sondern pauschal abgerechnet. Weil, kurz gesagt, die 50-Tonnen-Waagen zu ungenau sind und das Schätzen eines Gewichts oder eines Volumens nicht erlaubt ist.

Zur Abrechnung der Pauschalen wurden Preisgruppen eingeführt wie am Schraubenregal im Baumarkt: P1 bedeutet Pkw, P2 Fahrzeug bis 3,5 Tonnen, P3 bis 7,5 Tonnen, P4 schwerer als 7,5 Tonnen, P5 Pkw mit Anhänger ungebremst, P6 Pkw mit Anhänger gebremst, P7 Fahrzeug über 2,8 Tonnen mit Anhänger, P8 Anlieferung zu Fuß, mit Fahrrad oder Moped. Erklärt wird die Höhe der Pauschalpreise mit Gewichten, die einer "Datenbank aus der Vergangenheit" entnommen worden seien. Der Kalkarer hat an dieser Stelle wohl aufgegeben, die Sache begreifen zu wollen. Und folgert für sich, er habe es durch Wahl des Verkehrsmittels selbst in der Hand, ob er für die Entsorgung seines Brühwürfels 3,76 Euro zahlt, weil er ihn mit dem Rad bringt, 8,22 Euro, wenn er das Auto aus der Garage holt, oder 39,96 Euro, wenn er sich den Spaß macht, den Suppenwürfel im Pkw-Anhänger zu chauffieren.

Nicht ganz zu Unrecht fühlt sich die KKA mit diesem Thema etwas auf die Schippe genommen. Pressesprecherin Gabriela Thönissen erklärt, was so nirgendwo steht: "Es wird davon ausgegangen, dass, wer mit dem Pkw kommt, den Kofferraum voll lädt, wer einen Kombi mit Anhänger nutzt, selbigen auch füllt, und wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt, der dürfte eigentlich maximal wenige Kilo Müll bei sich haben. Und nach diesen Logik-Werten richtet sich der Preis." Sie rät Bürgern, vorab anzurufen und sich beraten zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Eine Ausnahme von der Pauschal-Regelung für Abfälle unter 400 Kilo gibt es übrigens: Ob ein Bürger einen Altreifen ohne Felge zu Fuß zur Deponie rollt oder mit dem Auto bringt - das kostet immer 1,70 Euro.

(RP)
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