Kleve-Griethausen-Rindern Bezirksregierung hört Betreiberin zum Mega-Kuhstall-Urteil an

Kleve-Griethausen-Rindern · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte bereits am 25. September dieses Jahres rechtskräftig entschieden: Die Aufhebung der Genehmigung zur Erweiterung eines Kuhstalles in Kleve-Griethausen in einem Vogelschutzgebiet am Rheinufer auf 790 "Plätze" für Rinder, die das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am 17. März ausgesprochen hatte, ist rechtsgültig. Das bedeutet: Die Erweiterung zu einem Mega-Kuhstall war "illegal". Seither tat sich in dem "Fall" eher wenig. Die Bezirksregierung wollte die ihr Anfang Oktober zugestellte Urteilsbegründung erst "einige Tage" prüfen, bevor es an eine wie auch immer geartete Umsetzung geben sollte.

Nun - Mitte November - kommt scheinbar wieder Bewegung in die Angelegenheit. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Anfang der Woche eine Anhörung gemäß Paragraph 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) an die Landwirtin aus Kleve-Rindern geschickt, die Betreiberin des Mega-Kuhstalls in Kleve-Griethausen ist. Die Bezirksregierung beabsichtigt laut einer Sprecherin im Rahmen einer Ordnungsverfügung Maßnahmen im Sinne der Entscheidung der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Münster anzuordnen. Zuvor erhalte die Betreiberin durch eine Anhörung die Möglichkeit, Stellung zu den beabsichtigten Maßnahmen zu nehmen. Die beabsichtigten Maßnahmen sind laut der Bezirksregierung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht "spruchreif", da zunächst die Stellungnahme der Betreiber abzuwarten sei. In der Regel betrage die Frist einer Anhörung etwa zwei Wochen (ohne Antrag auf Fristverlängerung).

Für Josef Tumbrinck, NRW-Landesvorsitzender des Nabu, der gegen die Genehmigung des Mega-Kuhstalls geklagt hatte, ist die Entwicklung "zufriedenstellend", da nun offenbar "endlich" klar sei, wer für die Umsetzung des Urteils zuständig sei. Wie lange diese dauern wird, mag Josef Tumbrinck nicht einzuschätzen. Er sagt: "Es gibt sicher einen Ermessensspielraum für die Bezirksregierung, um 'besondere Härten' für die betroffene Landwirtin zu vermeiden. Aber ewig darf es nicht dauern, denn es sind ja auch Rechte Dritter betroffen."

(RP)
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