Kleve/Kalkar Bewährungsstrafe für Bordell-Betreiber

Kleve/Kalkar · Wegen etwas mehr als einer halben Million Euro vorenthaltener Abgaben ist Jürgen R. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Künftig will der Verurteilte nur noch Räume vermieten.

 Der Angeklagte am Tag des Prozessbeginns.

Der Angeklagte am Tag des Prozessbeginns.

Foto: Stade

Vor dem Landgericht Kleve war es nicht der Angeklagte oder sein Anwalt, welchem der Atem stockte. Vielmehr blickte Staatsanwalt Hendrik Timmer ungläubig in den Raum. Das Gericht verurteilte den 70-jährigen Kalkarer Bordellbetreiber des "Haus Manier", Jürgen R., der angeklagt war, insgesamt in den Jahren 2003 bis Ende 2014 inklusive einer kurzen Unterbrechung eine Summe von knapp über einer halben Million Euro nicht versteuert beziehungsweise Sozialabgaben vorenthalten zu haben, nach knapp fünfstündiger Verhandlung am letzten von insgesamt vier Prozesstagen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Angeklagte hatte zuvor in seiner Vernehmung bereits die Vorwürfe bestätigt. Er begründete die Taten jedoch damit, dass er davon ausging, dass die Prostituierten als Selbstständige bei ihm arbeiteten und dementsprechend eigenverantwortlich ihre Steuererklärungen hätten abgeben müssen, was er auch so mit seinem Steuerberater besprochen habe. Der Angeklagte wollte darüber hinaus lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft und auch später das Gericht bewerte den Fall allerdings anders. "Sie haben die Öffnungszeiten und die Preise vorgegeben sowie Werbung mit den Damen gemacht. Also waren die auch bei Ihnen angestellt", so beide.

 Das "Haus Manier" liegt direkt an der Bundesstraße 57 in Kalkar.

Das "Haus Manier" liegt direkt an der Bundesstraße 57 in Kalkar.

Foto: Evers

In der Strafzumessung lagen das Gericht und die Staatsanwaltschaft jedoch später auseinander. Für Staatsanwalt Hendrik Timmer war eine Bewährungsstrafe angesichts der Höhe der vorenthaltenen Summe nicht mehr vertretbar und berief sich dabei auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. "Es liegen keine besonders gewichtigen Strafmilderungsgründe vor, dafür aber besonders schwere straferschwerende Gründe", fand Timmer obendrein und ging dabei besonders auf das Verhalten des Angeklagten nach der Tat ein. Er habe keine Einsicht gezeigt und auch nach Eröffnung des Verfahrens weitergemacht wie bevor. "Außerdem haben Sie nach der Tataufdeckung versucht, Ihr Vermögen zu verschieben", führte Timmer weiter aus. So habe Jürgen R. unter anderem einen fünfstelligen Geldbetrag bei Seite geschafft und obendrein eine nachträgliche eheliche Gütertrennung mit seiner Frau vereinbart.

Den verursachten Schaden beglich der Beschuldigte allerdings zu einem kleinen Teil gestern vor Gericht. In einer Papiertüte brachte der 70-Jährige einen kleineren fünfstelligen Euro-Betrag mit, den er aus dem Verkauf eines Autos erwirtschaftet hatte. Darüber hinaus überraschte R. das Gericht mit der Mitteilung, dass er zum 1. Mai diesen Jahres sein "Gewerbe" abgemeldet habe und künftig in neuer Form weiterführen werde. Zur Unterstützung legte der Angeklagte einen von einem Anwalt aufgesetzten Mietvertrag vor. Dieser berechtige, für eine monatliche Miete die Räumlichkeiten für wohnliche und gewerbliche Zwecke zu nutzen. "Die Mieterin verpflichtet sich das Gewerbe beim zuständigen Amt anzumelden", hieß es in dem Vertrag außerdem.

Der Staatsanwalt bewertete dies allerdings anders als das Gericht nicht strafmildernd. "Diese Bemühungen kommen erst sehr, sehr spät", so Timmer, für den auch deshalb eben keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kam und der zudem Sorge hatte, dass die neu erstellten Mietverträge nur als Deckmantel genutzt werden könnten und ansonsten alles so weiterlaufe wie vorher. Dies habe auch bereits ein anderer Fall gezeigt, in der eine Bordellbetreiberin ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Vor dem Hintergrund dessen forderte Timmer zusätzlich ein fünfjähriges Berufsverbot für R..

Das Gericht legte zugunsten des Angeklagten jedoch unter anderem sein Alter und das aus Sicht des Vorsitzenden Richters Christian Henkel umfassende Geständnis als strafmildernd aus. Ein Berufsverbot verhängte es ebenso nicht, um Jürgen R. die Möglichkeit zu geben, sich künftig zu bewähren.

(RP)
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