Kreis Kleve Berufsausbildung in Teilzeit - ein Gewinnermodell

Kreis Kleve · Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft auch die duale Berufsausbildung. Denn insbesondere für junge Eltern und pflegende Angehörige ist es schwierig, Familienverantwortung und Berufsausbildung in Einklang zu bringen.

Deshalb ist in allen Ausbildungsberufen des dualen Systems eine Teilzeitberufsausbildung möglich. Im Rahmen des Netzwerktreffens "Teilzeitberufsausbildung" trafen sich nun Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Verbände, Unternehmen und Institutionen im Kreishaus in Kleve. Auf der Tagesordnung standen aktuelle Informationen zu dieser Ausbildungsvariante und zum Landesförderprogramm TEP.

Landrat Wolfgang Spreen begrüßte die gut 30 Teilnehmer. Er dankte ihnen für die bislang geleistete Zusammenarbeit im Interesse der Teilzeitberufsausbildung. Gleichzeitig warb er darum, dieses Modell auch künftig als Chance für Ausbildungswillige und Ausbildungsbetriebe ins Gespräch zu bringen, um weitere Teilzeitausbildungsplätze zu generieren. "Die Teilzeitberufsausbildung eröffnet den betroffenen jungen Menschen einen praktikablen Zugang zur beruflichen Ausbildung mit dem Ziel, den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Sie sind überdurchschnittlich motiviert, verantwortungsbewusst und eine Bereicherung für den Ausbildungsbetrieb, der damit ein weiteres Instrument zur Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs hat", so Landrat Spreen. Berufsausbildung in Teilzeit - ein Gewinnermodell für alle. Die Teilzeit als Beschäftigungsform ist in Deutschland fest etabliert. Rund jeder vierte Arbeitsplatz ist hierzulande eine Teilzeitstelle. Im Bereich der Berufsausbildung ist dieses Arbeitsmodell noch relativ wenig verbreitet. Seit 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung (TZBA) gesetzlich verankert. Sie ermöglicht allen, die aus familiären oder gesundheitlichen Gründen zeitlich beeinträchtigt sind, den Weg in eine Berufsausbildung. Bei den zwei Varianten der TZBA wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der Arbeitszeit. Bei der Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden bzw. 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit (Variante 1). Bei der Variante 2 verlängert sich die Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich Berufsschule mindestens 20 Wochenstunden. Der Berufsschulunterricht findet bei beiden Varianten in Vollzeit statt. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan müssen entsprechend angepasst werden.

Die zeitliche Flexibilität der Auszubildenden, die finanzielle Entlastung der Betriebe durch die Verringerung der Vergütung sowie die Sicherung eines motivierten Fachkräftenachwuchses mögen Argumente für familienfreundliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein, sich diesem besonderen Ausbildungsmodell zu nähern. Dabei können die Netzwerkteilnehmer eine wertvolle Hilfe sein.

(RP)
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