Kranenburg-Frasselt Bauantrag für Riesen-Kuhstall zurückgezogen

Kranenburg-Frasselt · Kreis Kleve teilt mit, dass die Pläne so nicht genehmigungsfähig sind. Landwirt Bernhard Thyssen gibt das Projekt dennoch nicht auf.

 Der Hof des Landwirts Bernhard Thyssen. Er soll um einen Kuhstall und eine Biogasanlage erweitert werden.

Der Hof des Landwirts Bernhard Thyssen. Er soll um einen Kuhstall und eine Biogasanlage erweitert werden.

Foto: Evers

Landwirt Bernhard Thyssen, der seinen Hof um einen rekordverdächtigen Kuhstall und eine Biogasanlage erweitern will, hat seinen Bauantrag zurückgezogen. Er plant die Zahl seiner Rinder von 598 auf 1074 Tierplätze zu vergrößern. Grund für die Entscheidung des Landwirts ist nicht etwa, dass er von dem Vorhaben abrückt. Der Hinweis des Kreises Kleve hatte dazu geführt. So teilte die Behörde dem Bauern mit, dass sein Antrag in der Form nicht genehmigungsfähig sei. "Der Kreis informierte mich, dass es für mich nur von Vorteil sei, wenn ich nicht an meinen Plänen festhielte. Dadurch würde ich mir nicht unerhebliche Kosten sparen", sagt Thyssen. Die Genehmigungsbehörde entdeckte einen Fehler, der zur Ablehnung geführt hätte.

"Die Anordnung der Baukörper war falsch", sagt Thyssen. Er betont, dass der Hinweis keine Rückschlüsse auf das gesamte Projekt zulasse. "Es muss lediglich die Lagerstätte für den Festmist mit der für die Gärreste getauscht werden. Die Zeichnung wird dementsprechend geändert und der Antrag neu eingereicht", erklärt der Landwirt den Fehler. Was ihn nicht weniger ärgert. Dadurch würde sich das ganze Projekt unnötig in die Länge ziehen.

Erst nachdem der Kreis die zweite Eingabe geprüft hat, wird er sich mit dem vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erhobenen Einspruch beschäftigen. Der Nabu hatte angekündigt, notfalls gegen eine Zulassung des Stalls zu klagen.

Bernhard Thyssen stellt zudem klar, dass er eine viel diskutierte Voraussetzung für die Erweiterung seines Hofs klar erfüllt. "Selbst die Kranenburger Politik ist sich in dem Punkt unsicher", sagt der Bauer. So muss er 50 Prozent der benötigten Futtermenge für die Tiere auf seinem Hof erwirtschaften. "Diese Bedingung erfülle ich schon länger. Darüber hinaus habe ich auch meine landwirtschaftliche Fläche vergrößert", sagt er. Er rechnet damit, dass die Genehmigung nicht vor Ende des Jahres erteilt wird. Was die Einwände des Nabu betrifft, so blickt Bernhard Thyssen dem weiteren Verfahren nach wie vor gelassen entgegen. Zumindest hier hat man dieselbe Grundhaltung.

(jan)
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