Kalkar Rat Kalkar diskutiert über Nennung von Hitler auf Ehrenbürger-Liste

Kalkar · Willibald Kunisch (Grüne) und Jochem Reinkens (SPD) sollen interfraktionelle Erklärung entwerfen, der alle Parteien im Rat zustimmen können.

Dass Nazi-Diktator Adolf Hitler 70 Jahre nach der Befreiung Deutschlands von seiner verbrecherischen Schreckensherrschaft auf der Internetseite der Stadt Kalkar noch als ehemaliger Ehrenbürger - entsprechende Rechte erlöschen mit dem Tod - verzeichnet ist, hat nach der Berichterstattung in dieser Zeitung überregional und in Medien der Niederlande Schlagzeilen gemacht. Willibald Kunisch, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Kalkar, hatte daraufhin mit einem Schreiben an Kalkars Bürgermeister beantragt, das "Ehrenbürgerrecht der Stadt Kalkar" in die Tagesordnung der Ratssitzung am 28. April aufzunehmen.

Nun beauftragten die Fraktionsvorsitzenden der in Kalkars Rat vertretenen Parteien - Forum, CDU, SPD, Grüne, FDP und Freie Bürger -, Willibald Kunisch (Grüne) und Jochem Reinkens (SPD) vor der Ratssitzung am 28. April eine "Erklärung" zu formulieren, der alle Fraktionen zustimmen würden. Die Politiker wollen sich dazu morgen treffen. Der Stadt Kalkar sei durch Berichte, die nicht in allen Fällen korrekt und unmissverständlich gewesen seien, Schaden entstanden, meint der SPD-Fraktionsvorsitzende. Jochem Reinkens sagt: "Deshalb ist eine Klarstellung nötig, dass der Rat sich nochmals von der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Hitler distanziert."

Reagiert auf die Diskussion um die Nennung von Adolf Hitler in der Namensliste der Ehrenbürger auf der Internetseite der Stadt hat offenbar die Verwaltung. Der Name des Nazi-Diktators wird noch genannt, aber in einem hinzugefügtem Zusatz heißt es: "Der Beschluss auf Entzug des Ehrenbürgerrechts bei Dr. Hugo Mönnig wurde in einer Sitzung der Stadtvertretung am 14. 11. 1947 annulliert. In einer Sitzung des Hauptausschusses . . . vom 17. Juli 2003 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Ehrenbürgerschaft Hitlers mit dessen Tod erloschen und daher eine Entziehung der Ehrenbürgerschaft rechtlich gesehen nicht mehr möglich sei. Der Ausschuss beschloss einstimmig: 'Die Ausführungen zur Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers werden zur Kenntnis genommen. Weitere Prüfungen durch die Verwaltung in dieser Angelegenheit bedarf es nicht.'"

(RP)
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