Kevelaer Eintritt: Der Weg zurück in die Kirche

Kevelaer · Die Rekordzahlen bei den Kirchenaustritten haben für Gesprächsstoff gesorgt. Gleichzeitig gibt es aber auch immer wieder Menschen, die zurückkehren. Für die Wiederaufnahme gibt es ganz genaue Vorgaben.

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Foto: dpa, Fredrik Von Erichsen

Der formale Akt zum Austritt aus der Kirche ist kurz und schmerzlos. Dafür reichen ein Gang zum Amtsgericht, das Vorlegen des Personalausweises und das Zahlen von 30 Euro. Der Weg zurück in die Kirche ist da schon aufwändiger. Doch trotz Rekordaustrittszahlen im vergangenen Jahr gibt es immer wieder Menschen, die in die Kirche eintreten. 58 waren es im evangelischen Kirchenkreis, 54 im Kreisdekanat Kleve. In Kevelaer gibt es mit Kaplan Hendrik Wenning einen Geistlichen, der in der Region Ansprechpartner für alle ist, die wieder den Kontakt zur katholischen Kirche suchen. Er hat die Erfahrung gemacht, dass es immer wieder Menschen gibt, die eigentlich gar nicht ihren Glauben verloren haben, sondern über eine Sache verärgert waren, sich dann später aber besinnen und den Weg zurück suchen. Für den Eintritt in die Kirche gibt es genaue Vorgaben.

Wo kann ich wieder in die Kirche eintreten?

Wo kann ich wieder in die Kirche eintreten? Was kostet es?
Foto: Seybert, Gerhard (seyb)

Der Austritt erfolgt beim Amtsgericht, die Wiederaufnahme kann eine staatliche Behörde aber nicht gewähren. Das kann nur die Kirche selbst. Menschen, die wieder aufgenommen werden wollen, wenden sich in der Regel an die Gemeinde, in der auch ihr Wohnort liegt. Das ist sowohl in der evangelischen wie der katholischen Kirche der eigentlich übliche Weg.

Was kostet der Wiedereintritt, welche Formulare brauche ich?

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Foto: dpa, Thomas Frey

Der Eintritt in die Kirche ist kostenlos. Allerdings ist die Person danach gegebenenfalls verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. An Dokumenten benötigen die Gläubigen den Taufschein und eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt. "Das ist nötig, um eine Doppelmitgliedschaft zu verhindern", erläutert Stefan Schmelting, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit im evangelischen Kirchenkreis Kleve.

Wie läuft die Aufnahme ab?

In der evangelischen Kirche gibt es dazu in der Regel nur ein kurzes Gespräch mit dem Pastor, erläutert Schmelting. In der katholischen Kirche beginnt die Wiederaufnahme ebenfalls mit einem Gespräch mit dem Pastor. "Wie die Wiederaufnahme anschließend gestaltet wird, entscheiden Seelsorger und der wiederaufgenommene Katholik individuell. Die Möglichkeiten reichen dabei vom gemeinsamen Sprechen des Glaubensbekenntnisses mit anschließendem Segen bis hin zur Einbettung der Wiederaufnahme in einen Gottesdienst", erläutert Anke Rehling, Sprecherin des Bistums Münster. Eine Beichte ist nicht zwingend notwendig: "Minimum ist das Sprechen des Glaubensbekenntnisses."

Wer entscheidet über die Wiederaufnahme?

In der evangelischen Kirche gibt es keine eigentliche Genehmigung, es reicht das Gespräch mit dem Pfarrer. Für die katholische Kirche prüft und genehmigt die Abteilung Kirchenrecht des Bistums Münster den entsprechenden Antrag. Unterzeichnet werden die Dokumente von Generalvikar Norbert Kleyboldt oder vom stellvertretenden Generalvikar Dr. Jochen Reidegeld, nicht vom Bischof. "In unserem Haus ist aus den vergangenen Jahren kein Fall bekannt, in dem Eintritt oder Wiederaufnahme verweigert worden wären", erläutert Anke Rehling. Allerdings sei der Empfang der (weiteren) Sakramente eingeschränkt, wenn der Antragsteller in einer kirchlich nicht gültigen Ehe lebt.

Muss ich noch einmal getauft werden?

Nein, denn das Sakrament der Taufe gilt nach dem Verständnis der katholischen Kirche ein Leben lang. "Es kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden", so Anke Rehling. Auch in der evangelischen Kirche wird man nicht noch einmal getauft.

(RP)
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