Dreijähriger von Schiebetor erschlagen Das tragische Ende einer Familienfeier

Weeze · Ein tragischer Unfall hat Weeze erschüttert. Bei dem Versuch, ein Schiebetor zu öffnen, ist die Konstruktion auf einen kleinen Jungen gefallen. Er starb in der Klinik. Seine Familie musste den Unfall miterleben.

Das Schiebetor wird nun von der Polizei untersucht. Sie will ermitteln, wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte.

Das Schiebetor wird nun von der Polizei untersucht. Sie will ermitteln, wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte.

Foto: Latzel

Ratlos und betroffen sind die Menschen in der kleinen Gemeinde Weeze am Niederrhein. Bei einem Unglück mit einem Schiebetor an einer Hofeinfahrt ist am Sonntagabend ein dreijähriger Junge ums Leben gekommen. Nach Angaben der Polizei musste die Familie das Unglück miterleben. Der Unfall ereignete sich nach einer Familienfeier. "Der Junge wollte das Schiebetor an der Einfahrt zu Seite rollen, damit die Familie nach Hause fahren kann", berichtet Polizeisprecher Manfred Jakobi.

Das Rolltor sitzt oben und unten in Führungsschienen, über die das Gitter gleitet. Aus bislang ungeklärter Ursache sei das Tor unten aus Verankerung gerissen, dann habe sich das schwere Eisenteil auch oben aus der Führungsschiene gelöst. Danach kippte das mehr als 100 Kilogramm schwere Tor auf den kleinen Jungen. Eltern, Großeltern sowie weitere Verwandte des Kindes hoben das Tor sofort an und begannen mit der Reanimation des schwer verletzten Dreijährigen. Der alarmierte Notarzt flog den Jungen mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik. Dort starb das Kind an seinen schweren Verletzungen.

Die Familie steht unter Schock. "Ein Opferschutzbeauftragter betreut die Angehörigen", sagt Jakobi. Experten würden jetzt untersuchen, wie es dazu kommen konnte, dass das Tor aus der Führungsschiene herausbrach. Das Gitter könne laut Polizei mit der Kraft eines Kleinkindes zur Seite geschoben werden. Am Anfang gebe es einen Widerstand, sei der überwunden, rolle ein solches Tor fast von selbst zur Seite. Der Junge hatte sich wohl weiter am Gitter festgehalten und nicht mehr rechtzeitig zur Seite gehen können.

Strenge Sicherheitsanforderungen auch für private Anlagen

Laut dem Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) gelten für die Produktion und den Einbau derartiger Schiebe- und Rolltore strenge Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören etwa der Einbau von Lichtschranken und Sensoren beziehungsweise genaue Aufbauanleitungen. Regelmäßig kontrolliert, nämlich einmal im Jahr, würde das jedoch nur im gewerblichen Bereich. "Als Verband fordern wir ähnlich hohe Normen auch für private Anlagen, werden aber von der EU ausgebremst", sagt Olaf Heptner, Geschäftsführer des ttz. "Wir können nur an die Nutzer appellieren, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen."

Allerdings würden privat genutzte Tore auch der Verkehrssicherungspflicht unterliegen und müssten entsprechend vom Eigentümer gewartet werden. Als Verband würden sie daher privaten Nutzern Wartungsverträge mit Spezialisten empfehlen. Tatsächlich wissen wahrscheinlich viele Garagenbesitzer oder Hauseigentümer nicht, dass auch für Toranlagen die Verkehrssicherungspflicht greift. "Das bedeutet, dass Privatleute dafür sorgen müssen, dass niemand zu Schaden kommt", erklärt Achim Hüsch, beim TÜV Rheinland zuständig für Förder- und Maschinentechnik. Dass ein Tor aus der Verankerung falle, sei nicht sicherheitskonform.

Zahlen über Unfälle mit Schiebe- oder Rolltoren liegen Olaf Heptner nicht vor. Aus dem Umstand, dass es in den vergangenen Jahren keine entsprechenden Rückmeldungen von Verbandsmitgliedern gegeben habe, lasse sich aber ableiten, dass die Anlagen sicher seien. "Wenn die Auflagen eingehalten werden, sind die Tore sicher", sagt Heptner. "Dass eine Konstruktion aus der Führungsschiene springt, darf nicht passieren."

(RP)
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