Kevelaer Vergeblicher Kampf um den Parkausweis

Kevelaer · Rolf Reinhardt kann sich nur noch mit Gehhilfe fortbewegen. Seit Jahren bemüht er sich darum, Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Doch dafür sei er noch zu mobil, heißt es.

 Auch das Ein- und Aussteigen fällt Rolf Reinhardt mit seiner Gehhilfe schwer.

Auch das Ein- und Aussteigen fällt Rolf Reinhardt mit seiner Gehhilfe schwer.

Foto: Gottfried Evers

Die Krankenakte von Rolf Reinhardt ist dick. Der 82-Jährige leidet unter Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern, hat Ödeme in den Beinen und Wasser in der Lunge. Die Niere arbeitet nicht mehr richtig. Auch das Laufen mache ihm große Beschwerden, berichtet er. 2007 hatte er sich an den Knien operieren lassen. Doch die Schmerzen seien geblieben, daraufhin ließ er sich noch einmal bei einem Spezialisten operieren. Der habe festgestellt, dass falsche Inlays eingesetzt worden seien. Der Zustand habe sich immer mehr verschlechtert. Da er kaum mehr laufen konnte, stellte er einen Antrag auf einen Behindertenausweis. Doch es habe immer wieder Probleme mit dem Kreis Kleve als zuständige Behörde gegeben.

Der Grad der Behinderung sei immer nur nach Einsprüchen nach und nach erhöht worden. Erst waren es 40 Prozent, dann 70, schließlich 90 Prozent. Nach abermaligem Einspruch kam dann die Einstufung auf 100 Prozent, allerdings ohne die Kennzeichnung "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Und nur mit der ist es möglich, Behindertenparkplätzen zu nutzen.

"Ohne dieses aG ist der Ausweis für mich wertlos", sagt Reinhardt. Er habe bereits 900 Euro an Bußgeldern bezahlt, weil er auf Behindertenparkplätzen gehalten hatte, um nicht so weit laufen zu müssen. Obwohl er den 100-Prozent-Ausweis hinter die Windschutzscheibe gelegt hatte, bekam er regelmäßig Knöllchen - weil eben das "aG" fehlt. Reinhardt betont, dass er kaum 50 Meter laufen könne. "Falls ich einmal stürze, bin ich nicht in der Lage, selbstständig wieder aufzustehen", sagt er. "Ich kann mich nicht mehr bücken oder etwas aufheben."

Der Kreis Kleve verweist darauf, dass für einen Ausweis mit dem Zusatz "aG" eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegen müsse. Die sei gegeben, wenn Menschen sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. "Zu den außergewöhnlichen Gehbehinderten zählen beispielsweise Querschnittgelähmte oder beidseitig Beinamputierte und Menschen, deren Gehfähigkeit ebenso stark eingeschränkt ist", so der Kreis Kleve auf Anfrage der RP. "Nach den ärztlichen Unterlagen gehört Herr Reinhardt trotz der bei ihm bestehenden erheblichen Gehbehinderungen nicht zu den außergewöhnlich gehbehinderten Menschen." Daher kann eben auch der Ausweis mit dem Zusatz "aG" nicht erteilt werden.

Diese Argumente kennt Reinhardt seit Jahren. Er kann die Haltung des Kreises nicht verstehen, man wolle nicht anerkennen wie schlecht es ihm gehe. Gerade erst sei er wieder im Krankenhaus gewesen. Er habe kaum den Weg zu seinem Zimmer geschafft, so wenig Luft habe er bekommen. Noch einmal einen Rechtsanwalt einschalten will er nicht. "Der hat mir gesagt: Das Verfahren dauert so lange, das Ende erleben Sie nicht mehr", meint Reinhardt. Er appelliert an den Kreis, die Sache zu überdenken. Für ihn ist aber klar: "Ich werde weiter Behindertenparkplätze nutzen müssen. Die Bußgelder muss ich dann in Kauf nehmen."

(zel)
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