Kevelaer Sonntagsverkauf: Jetzt droht Bußgeld

Kevelaer · In einem Brief hatte der Bürgermeister die Geschäftsleute in Kevelaers City gewarnt: Wer sich nicht an das Ladenöffnungsgesetz hält, muss mit Strafen rechnen. Tatsächlich drohen jetzt einigen Händlern teure Zahlungen.

Die Verwaltung hat ernst gemacht. Nachdem sie die betroffenen Händler per Brief noch einmal ausdrücklich auf die bestehende Sonntagsöffnungs-Regelung hingewiesen hatte, hat sie die Einhaltung der Regelung auch kontrollieren lassen. "Wir haben dabei festgestellt, dass erheblich gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen wurde. Daraufhin haben wir etliche Bußgeldverfahren eingeleitet", berichtet Bürgermeister Dr. Dominik Pichler. Besonders extrem sei es am zweiten Adventssonntag gewesen. Dass daraufhin Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, zeigte offenbar Wirkung. Am dritten Adventssonntag sei nur noch ein Verstoß geahndet worden.

Ob und wie viel die betroffenen Geschäftsleute bezahlen müssen, steht noch nicht fest. Momentan läuft das Anhörungsverfahren, in dem sich die Händler zu dem Vorwurf äußern können. Über die Feiertage wird es auch keine Bußgeldbescheide geben. "Eine Entscheidung über die Höhe der Bußgelder wird es erst im kommenden Jahr geben", sagt der Bürgermeister.

Es seien durchaus Summen von bis zu 5000 Euro möglich. Bei Wiederholungstätern könne man auch den Sonntagsumsatz schätzen und abschöpfen. Die Verstöße seien vorsätzlich, weil der Bürgermeister die Händler ausdrücklich informiert hätte. In dem Brief an die Geschäftsleute hat er konkret darauf hingewiesen, dass es Stichproben geben werde. "Es geht uns ja nicht darum, die Händler zu ärgern. Uns bleibt einfach nichts anders übrig, als die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren", sagt Pichler.

Zumal die Kommune ja auf eine Ausnahmegenehmigung hofft. Wie berichtet, gab es einen Termin im Wirtschaftsministerium. Dort schilderte die Verwaltungsspitze die besondere Situation der Wallfahrstadt Kevelaer. Pichler wies bei dem Gespräch darauf hin, dass Kevelaer als Nordwest-Europas größter Wallfahrtsort eine besondere Stellung innehabe und diese gerade auch im Hinblick auf die teilweise sehr hohe Zahl von Besuchern an Sonntagen deutlich werde. Hier sei es erforderlich, dass diese Besucher nicht nur mit Devotionalien, sondern auch mit anderen Waren versorgt werden. Die Fachleute des Wirtschaftsministeriums hatten deutlich gemacht, dass es Ausnahmen geben könnte. Eben dann, wenn es besondere Ereignisse gebe. Ein solches Beispiel sei etwa die Motorradwallfahrt. Die Kommune muss genaue Anträge für zusätzliche Sonntage einreichen und dann eben auch begründen, warum eine Öffnung an diesem Termin von öffentlichem Interesse ist.

Wie berichtet, hatten Rat und Verwaltung nach Protesten einer Initiative eine Änderung der Satzung über die Ladenöffnungszeiten beschlossen. Außerhalb der vier offiziellen verkaufsoffenen Sonntage dürfen nur noch bestimmte Läden öffnen. Verkauft werden dürfen nur Waren, die für Kevelaer kennzeichnend sind, sowie Artikel zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort