Kevelaer Hammerschläger: Viertes Bandenmitglied verurteilt

Kevelaer · Rumäne muss für drei Jahre und drei Monate in Haft.

Seit über einem Jahr beschäftigt die Polizei und die Justiz bereits die sogenannte "Hammerschläger-Bande". Sie soll zahlreiche Einbrüche auf Spielhallen begangen und das in den Automaten befindliche Geld entwendet haben. Gestern ist eines der Mitglieder, ein 23-jähriger Rumäne, wegen schweren Bandendiebstahls deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ihm konnte eine Tatbeteiligung an den Überfällen auf eine Spielhalle am 20. Mai 2015 in Kevelaer und am 24. Mai desselben Jahres in Rees nachgewiesen werden. In zwei weiteren Fällen ist er freigesprochen worden.

Bis es aber überhaupt zu dieser gestrigen Verurteilung kam, mussten die Ermittler lange nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen suchen. Denn außer Videomaterial, das die Taten zeigte, hatten die Ermittler anfangs nicht viel. Erst im Juli 2015 konnte die Polizei drei mittlerweile ebenfalls verurteilte Rumänen im Zuge eines versuchten erneuten Einbruchs festnehmen. Diese belasteten den 23-Jährigen später in ihrer Strafverhandlung schwer und bezeichneten ihn als "Chef der Bande". Im gestern zu Ende gegangenen Prozess schwiegen sie als Zeugen allerdings. Dass der 23-jährige Rumäne tatsächlich der Bandenchef gewesen ist, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen. "Wir müssen berücksichtigen, dass sie mit ihren Aussagen vielleicht eine Strafmilderung erreichen wollten", sagte Jürgen Ruby, Vorsitzender Richter, in seiner Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag eine Beteiligung an den Überfällen in Kevelaer und Rees eingeräumt. "Ich bedaure, das alles gemacht zu haben", sagte der 23-Jährige gestern noch einmal. In seiner Aussage hatte er angegeben, in die Sache einfach so reingeraten zu sein. Das Klever Landgericht glaubte dem allerdings nur bedingt. "Dagegen spricht das gleichartige und arbeitsteilige Vorgehen bei den Taten. Die Einbrüche müssen äußerst minuziös geplant gewesen sein. Sie sind innerhalb weniger Minuten geschehen, bevor die herbeigerufene Polizei die jeweiligen Tatorte erreichte", meinte Ruby.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Klever Landgericht das Geständnis des 23-Jährigen in diesen beiden Fällen. "Sonst hätte das Gericht vor einem langen Indizienprozess gestanden", sagte Constantin Sperneac-Wolfer, der den Rumänen als Rechtsanwalt verteidigte. Sperneac-Wolfer hob außerdem hervor, dass sein Mandant Aufklärungshilfe geleistet habe. Der 23-Jährige hatte im Rahmen der Ermittlungen Namen möglicher Mittäter genannt, gegen die zurzeit noch weiter ermittelt wird, aber auch schon Haftbefehle erlassen.

(RP)
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