Weeze Darum ist das Hoverboard verboten

Weeze · Das elektrische Skateboard ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Doch wo ist der Unterschied zu Scootern oder Segway? Die RP erläutert die Bestimmungen für die verschiedenen Fahrzeuge.

Für viel Gesprächsstoff hat der kuriose Fall von Azad Tüzün aus Weeze gesorgt. Wie berichtet, war der Youtube-Star von der Polizei auf einem Hoverboard auf der Straße erwischt worden. Er muss jetzt mit einer Geldstrafe rechnen. Der 19-Jährige war überrascht, dass das elektrische Skateboard nicht im Straßenverkehr erlaubt ist. Schließlich sind hier ja auch Segways, E-Scooter oder E-Bikes unterwegs. Michael Ermers von der Kreispolizeibehörde erläutert, was bei welchem Gefährt gilt.

Hoverboard Das elektrische Skateboard ist eigentlich zulassungspflichtig, weil es mit einem Motor angetrieben wird und schneller als sechs Stundenkilometer ist. Da die Geräte aber nicht versichert werden und auch kein Kennzeichen oder Licht angebracht werden kann, können die Hoverboards de facto nicht zugelassen werden. Das bedeutet: Sie sind im öffentlichen Verkehr verboten und dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Elektro-Fahrrad Darunter fallen im Großen und Ganzen drei Varianten. Es gibt die Pedelecs, die mehr als 95 Prozent der elektrisch unterstützten Räder ausmachen. Hier gibt es eine Unterstützung beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometer. Daher sind weder Zulassung noch Helm und Führerschein nötig. Ein S-Pedelec ist die schnelle Variante, die Tempo 45 erreicht. Dafür sind Mofaführerschein und Haftpflichtversicherung samt Kennzeichen nötig. Genauso sieht es beim E-Bike aus. Auch wenn viele ein normales Elektro-Fahrrad als E-Bike bezeichnen, steht dieser Begriff streng genommen für eine Art Elektromofa, das zu fahren ist, ohne dass überhaupt in die Pedale getreten werden muss. Auch hier sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung notwendig.

Segway Die Stehroller erfreuen sich vor allem im Bereich Tourismus immer größerer Beliebtheit. Auch die Stadt Kevelaer bietet Fahrten damit an. Segway waren zunächst auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen, erläutert Ermers. Das änderte sich mit der sogenannten Mobilitätshilfeverordnung von 2009. Seitdem sind die Geräte auch im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Sie dürfen nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren. Auch die Segways müssen Betriebserlaubnis und ein Kennzeichen haben. Gefordert werden auch Licht und Klingel am Fahrzeug. Sie dürfen auf Geh- und Radwegen fahren.

Scooter Damit sind die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge vor allem für Senioren gemeint. Es gibt zwei Kategorien: Einmal Geräte, die bis zu sechs Stundenkilometer schnell sind. Diese Scooter sind nicht zulassungspflichtig. Die schnelleren Modelle erreichen dagegen Tempo 15. Sie benötigen dann auch ein Kennzeichen und Beleuchtung. Die Fahrzeuge sind zulassungspflichtig und müssen versichert werden. Zum Fahren der Scooter ist kein Führerschein erforderlich. Allerdings verlangt die Krankenkasse oft einen Nachweis, dass das Gerät richtig bedient werden kann.

Pocket-Bike Damit sind spezielle "Mini-Motorräder" gemeint, bei denen der Fahrer fast auf dem Boden sitzt. Bei diesen Geräten gelten die gleichen Grundsätze wie beim Hoverboard. Pocket-Bikes bekommen keine Betriebserlaubnis und dürfen daher im öffentlichen Verkehr nicht genutzt werden.

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