Kevelaer Anmeldung für die Grundschulen in Kevelaer

Kevelaer · Mitteilungsschreiben werden den Erziehungsberechtigten in diesen Tagen von der Stadtverwaltung zugestellt.

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2011 geboren wurden, werden zum 1. August 2017 schulpflichtig. Sie können in der Woche vom 7. bis 11. November an einer Grundschule der Stadt Kevelaer angemeldet werden.

Ein entsprechendes Mitteilungsschreiben der Kevelaerer Stadtverwaltung wird den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten in den nächsten Tagen zugestellt werden. Im Anschluss daran können sie ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielen die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine vom Wohnort des Kindes weiter entfernte Schule kann dann erfolgen, wenn in der ins Auge gefassten Einrichtung noch freie Plätze vorhanden sind.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 31. Oktober beim Schulverwaltungsamt der Stadt zu melden. Die Mitarbeiter sind telefonisch unter der Nummer 02832 122410 erreichbar.

Kinder, die nach dem 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke für diese spezielle Einschulungsgruppe sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort