Weeze Airport: Kosovare mit gefälschtem Pass geschnappt

Weeze · Ein Aufenthalt am Airport Weeze endet für einen 33 Jahre alten Kosovaren mit der Abschiebung. Durch den Mann wurde die Bundespolizei allerdings auch auf acht weitere Personen aufmerksam.

Was ist genau geschehen? Nach Angaben der Bundespolizei überprüften die Beamten am vergangenen Mittwoch einen in Dortmund wohnenden Kosovaren (33) am Flughafen Weeze. Dabei legte der Mann einen augenscheinlich gefälschten griechischen Reisepass vor. Später konnte festgestellt werden, dass die Person kosovarischer Staatsangehöriger ist und wegen Urkundenfälschung schon einmal in Erscheinung getreten war. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann unter falschen Personalien eine neue Existenz (Arbeitsstelle, Krankenkarte, Bankkarte) in Dortmund aufgebaut hat.

In seiner Vernehmung gab der Kosovare an, dass sein echter Reisepass in seiner Wohnung in Dortmund liege. Daraufhin wurde beim Amtsgericht Kleve ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Vor Ort stellten die Beamten der Bundespolizei allerdings fest, dass der Mann sich seit Dezember 2015 nicht mehr in der Wohnung aufhält.

Nachdem der aktuelle Wohnort ermittelt werden konnte, erfolgte eine weitere Durchsuchung. Dort wurde die Polizei fündig: Neben dem gesuchten Pass wurden weitere acht Männer aus dem Kosovo in der Wohnung angetroffen. Drei davon wiesen sich mit gefälschten, griechischen Identitätskarten aus. Zwei von ihnen waren zur Festnahme aufgrund einer bestehenden Abschiebungsverfügung ausgeschrieben. Eine weitere Person konnte sich lediglich mit einem kosovarischen Führerschein ausweisen und war somit nicht im Besitz eines biometrischen Reisepasses, der den Aufenthalt im Bundesgebiet legitimierte. Die vier Männer wurden daraufhin dem Polizeipräsidium Dortmund übergeben. Die Überprüfung der anderen vier Personen ergab, dass sie sich legal im Bundesgebiet aufhalten.

Der in Weeze geschnappte Kosovare wurde übrigens nach Abschluss der Ermittlungen durch das Ausländeramt Kleve dem Amtsgericht Kleve vorgeführt, wo der zuständige Haftrichter die Abschiebehaft des Mannes anordnete.

(jul)
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