Stadt Kempen Zitterpartie für den SV Thomasstadt

Stadt Kempen · Der Kempener Verein wurde vom Amtsgericht Krefeld per Zwischenverfügung aufgefordert, die Ordnungsmäßigkeit der Vorstandswahlen vom 8. September 2015 bis heute nachzuweisen. Dann soll die Eintragung ins Vereinsregister erfolgen.

Der SV Thomasstadt kämpft weiter an zwei Fronten ums nackte Überleben. Während die erste Fußball-Mannschaft den Abstieg in die Kreisliga B kaum noch verhindern kann, kämpft der am 8. September 2015 gewählte Vorstand weiter um die Eintragung ins Vereinsregister. Seit der turbulenten Jahreshauptversammlung unter freiem Himmel wurde das Protokoll korrigiert. Da dem Gericht Beschwerden von Vereinsmitgliedern vorliegen, die Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Versammlungsbeschlüsse aufwerfen, wurde der Verein am 22. Februar per Zwischenverfügung aufgefordert, die Korrektheit der Beschlüsse nachzuweisen. Die vom Gericht gesetzte Frist läuft heute ab. Gestern reichte der Verein durch einen Notar die notwendigen Unterlagen ein. Sollte das Gericht die Ungültigkeit der Versammlungsbeschlüsse erneut feststellen, wird die Anmeldung ins Vereinsregister abgewiesen. Dann müsste auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu gewählt werden.

Die Zitterpartie für den Vorstand mit Ulrich Klering an der Spitze dauert nun schon sechs Monate. Die historische Jahreshauptversammlung, bei der erstmals in der Vereinsgeschichte bei der Wahl des 1. Vorsitzenden zwei Kandidaten angetreten waren und Klering sich mit 101:85 Stimmen gegen Markus Haeßl durchgesetzt hatte, sorgte hinterher für reichlich Gesprächsstoff. Der chaotische Verlauf der Wahlen spiegelt sich in der Zwischenverfügung des Amtsgerichts wider, die unserer Redaktion vorliegt. Ein exaktes Ergebnis bei der Wahl des 2. Vorsitzenden Michael Beenen kann bisher nicht anerkannt werden, da im Protokoll auch nach der Korrektur nur eine ungefähre Angabe der stimmberechtigten Mitglieder gemacht wurde.

Bei Punkt zwei der Zwischenverfügung geht es um die Wahl des 1. Vorsitzenden. Das Gericht forderte den Verein auf, folgende Fragen zu klären:

1. Bei der Wahl zum 1. Vorsitzenden waren nach Angaben in den bisherigen Protokollen 190 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Wie viele Mitglieder waren zum Zeitpunkt der Wahl insgesamt anwesend?

2. Wie viele Gäste waren anwesend?

3. Wurde die Stimmberechtigung bei der Verteilung der Stimmzettel überprüft?

4. Kann zweifelsfrei festgestellt und versichert werden, dass nur stimmberechtigte Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben?

5. Hatte jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied auch tatsächlich die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben?

Der Vorstand hat sich in den vergangenen Wochen bemüht, diese Fragen ausführlich und korrekt beantworten zu können. Dazu gehörte auch eine Mitglieder-Befragung. Fakt ist, dass vor der Wahl des 1. Vorsitzenden die Stimmzettel von verschiedenfarbigen Blöcken abgerissen und ohne Überprüfung der Wahlberechtigung verteilt wurden. Daher konnte nicht festgestellt werden, dass nur stimmberechtigte Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. "Wir haben unsere Hausaufgabe erledigt und alle Fragen beantwortet. Mehr an Beweisen können wir nicht liefern. Was jetzt daraus gemacht wird, liegt nicht mehr an uns", erklärte Ulrich Klering gestern Abend im Gespräch mit der RP. Nach den Osterferien will der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Dabei soll der bis September tätige Vorstand entlastet werden, was bei der Jahreshauptversammlung wegen fehlender Kassenberichte nicht möglich war. Klering rechnet nicht damit, dass das Amtsgericht bis dahin entschieden hat, ob der amtierende Vorstand neu gewählt werden muss oder nicht.

(RP)
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