Stadt Kempen Wie die teuren Fotos entstehen

Stadt Kempen · Auf drei verschiedene Messarten kontrolliert die Polizei im Kreis Viersen die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer. Das Lasermessgerät, der Radar und der Einseitensensor sind im Einsatz.

 Geschwindigkeitskontrolle der Polizei im Kreisgebiet mit einem Lasermessgerät

Geschwindigkeitskontrolle der Polizei im Kreisgebiet mit einem Lasermessgerät

Foto: Busch

Wenn die Post mit dem Bußgeldbescheid einhergeht und zumeist noch ein mehr oder weniger schickes Foto den Brief begleitet, dann liegt die Ursache im zu schnellen Fahren. Unzählige Bescheide gehen seitens der Polizei Jahr für Jahr raus. Dazu kommen die Überschreitungen, die durch die Kreise und Kommunen festgestellt werden, denn sie führen eigenständige Messungen durch. Dazu gehören auch die festinstallierten Geschwindigkeitsüberwachungen, die sogenannten Starenkästen.

"Wir als Polizei verfügen über drei Möglichkeiten zur Messung", informiert Polizeihauptkommissar Rainer Schaepkens vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Viersen. Messungen bis zu Entfernungen von einem Kilometer sind dabei mittels Lasermessgerät möglich. Das heißt, der motorisierte Verkehrsteilnehmer muss nicht genau an dem Punkt, an dem die Polizisten samt Messgerät stehen, zu schnell sein. Schon weit im Voraus ist eine Messung möglich.

Das Prinzip ist ganz einfach. Der Messstrahl geht raus, trifft auf einen Reflektor wie Kennzeichen oder Scheinwerfer und löst damit den Messvorgang aus. "Man muss sich das wie ein überdimensionales Fernrohr vorstellen, wobei der bedienende Kollege einfach den kleinen roten Punkt auf die reflektierende Fläche bringen muss. Die einzige Voraussetzung für dieses Messverfahren ist eine ordentliche Sicht", erklärt Schaepkens. Das Verfahren läuft ohne Foto ab. Im Protokoll ist der Standort des Gerätes neben der Entfernung und der gemessenen Geschwindigkeit aufgelistet.

Eine weitere Messmethode ist der Radar. Bei der digitalen Bildaufzeichnung bauen die Polizisten ein Stativ mit Messgerät nicht weit entfernt vom Fahrbahnrand auf. Ähnliche Messgeräte nutzen auch Kreise und Kommunen, allerdings haben sie die Anlage fest in einem Fahrzeug installiert.

Am unauffälligsten ist der Einseitensensor, kurz ESO genannt. Er besteht aus einem Sensor, zwei Kameras und zwei Blitzern. "Die Anlage ist auf mehrere Stationen verteilt. Das Besondere ist aber, dass wir bis zu 18 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen und messen können. Es ist sogar in beide Richtungen möglich und auch Motorradfahrer haben hier schlechte Karten", berichtet Schaepkens. Der Clou sind die beiden Kameras. Sie können sowohl auf je einen Fahrstreifen ausgerichtet sein oder aber hintereinander auf einer Seite blitzen. Damit kann die Polizei problemlos Motorradfahrer erfassen, die ansonsten, aufgrund ihres fehlenden Nummernschildes im Vorderbereich, nicht identifiziert werden können. Es gibt ein Bild des Motorrades von vorne sowie ein weiteres von hinten mit Kennzeichen. Wie auch beim Radar befindet sich der eigentliche Messcomputer im Fahrzeug.

Geblitzt wird generell an Unfallhäufigkeitsstellen oder -strecken, in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie dort, wo anhand von Probemessungen verstärkte Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen sind. Beim Blitzmarathon können sich sogar die Bürger hinsichtlich der Messpunkte einbringen. Gab es einst Vorgaben, zum Beispiel dass erst 50 Meter hinter einem Ortseingangsschild die Geschwindigkeitskontrolle stattfinden durfte, so gelten solche Regelungen heute nicht mehr. "Wir dürfen auch direkt am Orteingangs- beziehungsweise Ausgangsschild blitzen. Die Geschwindigkeit, die ab diesem Punkt vorgeschrieben ist, muss da sein", sagt Schaepkens. Der Toleranzwert bei den Messungen beträgt immer drei Prozent. Diese werden vom Messwert abgezogen. Da die Anlagen allesamt geeicht sind, sind Fehlmessungen sehr unwahrscheinlich. Die Auswertung erfolgt digital über die entsprechende Software am Auswertungscomputer.

Von der Bußgeldstelle werden die Verkehrssünder mit entsprechender Post angeschrieben. Übrigens: Wer andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe oder Hupe auf eine Messstelle aufmerksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann, wenn sie der Polizei denn auffällt. Es handelt sich nämlich um den Missbrauch von Warneinrichtungen.

(RP)
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