Kempen Wenn Falschparker die Lebensrettung behindern

Stadt Kempen · Beim Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst zählt jede Sekunde. Ein immer größer werdendes Problem sind - nicht nur in Kempen - zugeparkte Straßen, die eine Durchfahrt der breiten Hilfsfahrzeuge unmöglich machen.

Hier handelt es sich um eine gestellte Szene: Doch im Ernstfall kostet das millimetergenaue Rangieren an parkenden Hindernissen vorbei wertvolle Zeit auf dem Weg zum Unfallort oder zum Brandgeschehen.

Hier handelt es sich um eine gestellte Szene: Doch im Ernstfall kostet das millimetergenaue Rangieren an parkenden Hindernissen vorbei wertvolle Zeit auf dem Weg zum Unfallort oder zum Brandgeschehen.

Foto: WOLFGANG KAISER

Wer in Kempen eine rote Karte hinter dem Scheibenwischer seines Autos findet, der braucht zwar in der Regel kein Bußgeld zu bezahlen, aber er oder sie könnte im Fall eines Falles dafür verantwortlich sein, dass Feuerwehr oder Rettungsdienst zu spät kommen, um ein Leben retten zu können. Gemeint sind Autofahrer, die ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so parken, dass in einem Notfall weder die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr noch die des Rettungsdienstes durchfahren können.

Die Durchfahrt ist schlichtweg unmöglich, weil die am Straßenrand abgestellten Fahrzeuge die Straße dermaßen einengen, so dass die 2,50 Meter breiten Einsatzwagen nicht durchkommen. "Viele Autofahrer sind in Gedanken, wenn sie ihr Auto parken wollen", meint Kreisbrandmeister Klaus Thomas Riedel. In Kempen macht die Feuerwehr Bürger auf die Problematik aufmerksam und zwar bei den Kraftfahrerfortbildungen, bei denen es auf der einen Seite um Ortskunde geht und auf der anderen Seite noch ungeübte Feuerwehrleute den Umgang mit den extrem breiten und langen Fahrzeugen lernen.

"Wenn die Feuerwehrleute bei Übungsfahrten auf einen Engpass stoßen, dann erhält ein Wagen, der so parkt, dass wir nicht mehr durchkommen, eine rote Karte. Damit wollen wir den Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, doch bitte an den benötigten Abstand zu denken", sagt Franz-Heiner Jansen, Leiter der Feuerwehr Kempen.

 Henrik Genneper von der Kempener Feuerwehr zeigt ein Schreiben, mit dem um Rücksicht auf die Feuerwehr beim Parken in den Wohngebieten geworben wird.

Henrik Genneper von der Kempener Feuerwehr zeigt ein Schreiben, mit dem um Rücksicht auf die Feuerwehr beim Parken in den Wohngebieten geworben wird.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Auf der Karte ist dabei ein gezeichneter Engpass samt Feuerwehrfahrzeug zu sehen. Dazu folgt die Erklärung mit dem zum Nachdenken anregenden Satz: "Stellen Sie sich vor, Sie brauchen unserer Hilfe und wir kommen nicht durch." Bei der durchgängigen Fahrzeugbreite von 2,50 Meter sind gesetzlich für die Durchfahrt von Feuerwehr- und Rettungswagen 3,50 Meter vorgegeben. Diese Durchfahrtsbreite müssen Autofahrer einhalten, wenn sie ihr Fahrzeug zum Parken am Straßenrand abstellen. Auch dort, wo keine Parkverbotsschilder oder speziell ausgeschilderte Parkbuchten verdeutlichen, wo geparkt oder nicht geparkt werden darf, gilt diese Regelung. "Wenn es klar ist, dass aufgrund der Verkehrssituation an einer Straßenseite nicht geparkt werden kann, weil dann dort kein breiteres Fahrzeug die Straße queren kann, gilt dort automatisch ein Parkverbot", erläutert Riedel.

Dabei verweist der Kreisbrandmeister auf einen derzeit in Düsseldorf laufenden Fall. Dort sind Ermittlungen gegen einen Bürger eingeleitet worden, nachdem ein Mensch gestorben war, weil ein Rettungswagen durch den parkenden Wagen des Düsseldorfers beim Einsatz aufgehalten worden war. Ob Brand, Herzinfarkt oder Schlaganfall, in all diesen Fällen kommt es auf jede Sekunde an. "Da kann ein falsch geparkter Wagen, der uns behindert, lebensentscheidend sein", betont Hans-Konrad Funken, Leiter der Feuerwehr Grefrath.

Gerade in den Abend- und Nachtstunden stößt die Feuerwehr auf Engpässe. Garagen, in denen eigentlich die Wagen stehen sollten, sind mit anderen Dingen vollgestopft. Die Stellplätze auf hauseigenen Fläche reichen nicht aus, weil in einem Haus meist mehrere Bewohner Fahrzeuge besitzen und diese am Straßenrand parken, ohne an den ausreichenden Abstand von 3,50 Meter auf der Fahrbahn zu denken.

Das Problem mit falsch parkenden Wagen trifft auch auf die so genannten Aufstellflächen zu, die es unter anderem an Mehrfamilienhäusern gibt. "Das sind Flächen, die wir benötigen, um im Falle eines Falles die Drehleiter als zweiten Rettungsweg einsetzen zu können, wenn zum Beispiel ein Brand einen Flur als Fluchtweg blockiert", sagt Franz-Heiner Jansen. Es herrscht dort zwar absolutes Halteverbot, aber das scheint bei der Suche nach einem Parkplatz kaum jemanden zu stören. Das gilt auch für Wendehammer. Stehen dort Autos, haben hat zum Beispiel das zehn Meter lange Drehleiterfahrzeug keine Chance den Kurvenbereich zu packen.

(tref)
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