Kempen Verfolgungsjagd: Offene Fragen

Kempen · Die zwei Jugendlichen, die sich am Freitag eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferten, sind zwar wieder frei, aber es droht ihnen ein Prozess. Vermutlich werden sie den Schaden an den Einsatzwagen begleichen müssen.

Wilde Verfolgungsjagd endet im Schaufenster
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Wilde Verfolgungsjagd endet im Schaufenster

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Drei Tage nach der filmreifen Verfolgungsjagd, die sich zwei Jugendliche mit der Polizei lieferten und die in der Kempener Fußgängerzone endete, laufen die Ermittlungen der Polizei weiter. Die Kreispolizeibehörde Viersen steht dabei in engem Kontakt zu den Kollegen in Bonn. Dort wurde bei einem Einbruch am vergangenen Dienstag der silberfarbene VW-Bus gestohlen, den der 16- und der 17-Jährige für ihre Flucht durch den Kreis Viersen nutzten.

"Bei den Ermittlungen geht es zum Beispiel noch um die Frage, ob die beiden jungen Männer womöglich noch für andere Straftaten im Bonner Umkreis in Frage kommen", sagt Polizeisprecherin Antje Heymanns.

Zwei Bürger hielten Flüchtende auf

Auch die Untersuchungen an dem Minibus seien noch nicht abgeschlossen. Drogen hatten die Beamten in dem Fahrzeug nicht gefunden. Der Verdacht hatte nahe gelegen, da die beiden jungen Männer sich am Freitagnachmittag zunächst einer Kontrolle am deutsch-niederländischen Grenzübergang Schwanenhaus entzogen hatten, bevor sie eine halbe Stunde lang vor der Polizei quer durch den Kreis Viersen flüchteten.

Bei der Festnahme in der Kempener Innenstadt zog sich der 16-jährige Hauptverdächtige eine Wunde am Kopf zu, die sich ein Arzt später auf der Polizeiwache in Viersen anschaute. Ein Zeuge hatte angegeben, dem flüchtenden Jugendlichen ein Bein gestellt zu haben. Der mutmaßliche Komplize wurde ebenfalls noch in der Fußgängerzone, auf der Burgstraße, verhaftet — auch durch Mithilfe eines Bürgers. Ein 42-jähriger Kempener stellte sich dem 17-Jährigen in den Weg. Er wird in diesen Tagen einen Dankesbrief des Polizeidirektors erhalten.

In den Vernehmungen gab der 17-Jährige an, man sei spazieren gefahren und habe in Holland getankt. Dass der Bus gestohlen war, habe er nicht gewusst. Sein 16-jähriger Begleiter, der den Minibus steuerte und als Hauptverdächtiger gilt, hat sich bislang nicht geäußert. Die beiden sind inzwischen wieder bei ihren Eltern in Meckenheim bei Bonn. Die Polizei hatte sie bereits am Wochenende wieder auf freien Fuß gesetzt. "Für eine Untersuchungshaft fehlten die Haftgründe", erklärt Heymanns.

Dazu gehören Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr. Keiner der drei Haftgründe habe in diesem Fall vorgelegen. Fluchtgefahr bestehe nicht, weil die Jugendlichen wieder zu Hause bei ihren Eltern sind. Bei Wohnungslosen oder Menschen ohne gefestigtes soziales Umfeld sei die Fluchtgefahr wesentlich höher, so Heymanns. Eine Verdunkelungsgefahr würde vorliegen, wenn die beiden Verdächtigen jetzt Beweismittel vernichten oder auf Zeugen einwirken könnten. Auch das sei nicht gegeben. "Und für eine Wiederholungsgefahr müssten die Tatverdächtigen einschlägig vorbestraft sein", sagt Heymanns. Auch das seien sie nicht.

Wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, übernimmt die Staatsanwaltschaft Krefeld. Die Juristen entscheiden dann, ob es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommen wird. Außerdem wird das Landesinnenministerium versuchen, den bei der Verfolgungsjagd an den zivilen Einsatzwagen der Polizei entstandenen Schaden von den Jugendlichen begleichen zu lassen. "Es kann sein, dass sie das mehrere Jahre lang abstottern müssen", sagt Heymanns. Der Sachschaden — auch das Schaufenster eines Schuhgeschäftes war zerstört worden — liegt bei etwa 30 000 Euro.

(RP)
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