Kreis Viersen Tipps zur Abgabe von Elektroschrott

Kreis Viersen · Kaputter Fön, defekter Toaster, alter PC: Ausgemusterte Geräte können ab sofort auch bei Einzelhändlern oder Online-Anbietern, die über eine Verkaufs- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter verfügen, zurückgegeben werden. "Durch die neue Rücknahmepflicht haben Verbraucher mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit verwertbare Teile daraus recycelt werden und der restliche Schrott richtig entsorgt werden kann", erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Dabei gilt: Kleine Geräte, die nicht länger als 25 Zentimeter sind, muss der Handel kostenlos und auch ohne Kassenbon zurücknehmen - auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Für kaputte, schadstoffhaltige Energiesparlampen und LEDs können die bereits vorhandenen Rücknahmeboxen in Geschäften genutzt werden.

Bei größeren Geräten wie Mikrowelle, Waschmaschine oder Flachbildschirm gilt Tauschprinzip: Diese können kostenfrei abgegeben werden, wenn ein gleichartiges Gerät erworben wird. Wer Bring- und Abhol-Service nutzen will, sollte darauf achten, dass der Austausch mit dem Händler beim Abschluss des Kaufvertrages vereinbart ist.

Auch Internet-Händler müssen Altwaren zurücknehmen. Kunden müssen bei der Internetbestellung eines größeren Gerätes den Rücknahmewunsch des Altgerätes bei Anlieferung mitteilen - etwa über ein Online-Formular. Internet-Händler sind verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten in der Umgebung zu nennen oder Geräte direkt zurückzunehmen.

(busch-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort