Stadt Kempen Strafe für schwunghaften Rauschgifthandel

Stadt Kempen · Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde ein 28-Jähriger wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in neun Fällen zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zudem muss der junge Mann eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro (in Raten zu je 100 Euro) an eine karitative Einrichtung zahlen.

Konkret war dem jungen Mann, der zum Tatzeitpunkt in Kempen wohnte, vorgeworfen worden, von Februar bis April 2014 an einem schwunghaften Handel mit Marihuana beteiligt gewesen zu sein. Den "Stoff" soll er an einen damals 17-jährigen, also noch minderjährigen, jungen Mann weitergegeben haben. Laut Anklageschrift handelte es sich dabei um Mengen zwischen 85 und 300 Gramm Marihuana.

Der Beschuldigte, der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zeigte sich voll geständig, gab aber an, nicht gewusst zu haben, dass jener Drogen-Abnehmer unter 18 gewesen sei. "Ich habe ihn nie nach seinem Alter gefragt", erklärte der nun Verurteilte. Er habe auf ihn aber auf jeden Fall älter als 17 gewirkt. Der mittlerweile Volljährige sagte aus, dass er den Beschuldigten bei einem Pokerturnier kennengelernt habe. Später sei dann die "Drogen-Geschichte" spruchreif geworden. Sein neuer Bekannter fungierte dabei als Vermittler: "Ich sagte Bescheid, wie viel Gramm Marihuana ich haben wollte, und gab ihm anschließend das Geld." Damit sei der 28-Jährige dann weggegangen und nach einer Weile mit dem "Drogenpaket" zurückgekehrt. Die Übergaben hätten immer in der Kempener Wohnung des Beschuldigten stattgefunden. Für 100 Gramm Marihuana sei ein Preis von 650 Euro üblich gewesen.

"Das Geld bekam allerdings nicht ich, sondern der Bekannte, der den Stoff beschafft hat", betonte der 28-Jährige. Daraufhin erkundigte sich der Richter, was er persönlich denn an der Sache verdient habe. "Nichts", entgegnete der Mann auf der Anklagebank "das war reine Gefälligkeit. Ich durfte wohl hin und wieder mal einen Joint mitrauchen."

Unter anderem aufgrund des umfangreichen Geständnisses und der Tatsache, dass der Beschuldigte zum einen nur eine Art "Gehilfe" des eigentlichen Drogenverkäufers war sowie zum anderen offensichtlich nicht über die Minderjährigkeit des Einkäufers Bescheid wusste, entschieden sich Richter und Schöffen für eine Bewährungsstrafe

(sste)
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