Kempen Staatsanwalt klagt "Krebs-Heiler" an

Kempen · Für viele Krebspatienten war er die letzte Hoffnung: Ein Heilpraktiker aus Brüggen, der zur Behandlung 3-BP einsetzte. Doch beim Herstellen von Infusionen soll er einen Fehler gemacht und den Tod von drei Patienten verursacht haben

Mehr als 20 Monate nach dem Tod von drei Patienten eines Brüggener Heilpraktikers hat die Staatsanwaltschaft Krefeld jetzt Anklage gegen den 61-Jährigen erhoben. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz verantworten. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen dem Heilpraktiker bis zu fünf Jahre Haft. Er war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Im Juli 2016 waren ein 55-jähriger Mann aus den Niederlanden, eine 43-jährige Niederländerin und eine 55-jährige Belgierin gestorben, nachdem der Heilpraktiker sie mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, nachweisen zu können, dass ihm beim Herstellen der Infusionen ein Fehler passiert ist. Dadurch sei die Dosierung bis zu sechsmal höher gewesen als ursprünglich berechnet.

"Der Angeklagte setzte am 27. Juli 2016 eine Waage ein, die nicht geeignet war und beim Zuwiegen ungenaue Werte lieferte", erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. "Außerdem ist es in großen Krankenhaus-Apotheken üblich, dass bei derlei Anwendungen immer vier Augen beim Wiegen drüberschauen. Der Heilpraktiker hat eine Kontrolle unterlassen." Um das Drei- bis Sechsfache soll der 61-Jährige die Infusion zu hoch dosiert haben. "Ab dem viereinhalbfachen Wert wird die Blut-Hirn-Schranke unterbrochen, sterben Hirnzellen ab", erklärte Stahl.

Angehörige der Verstorbenen reagierten gestern erleichtert auf die Anklageerhebung. "Natürlich bekomme ich Leentje nicht zurück", sagte Françoise Goedhuys, die Lebensgefährtin der verstorbenen Belgierin. "Aber dass die Staatsanwaltschaft endlich feststellen konnte, was ich schon seit 2016 sage: dass die Patienten gestorben sind wegen einer Überdosierung 3-BP, tut mir zumindest gut. Ich wagte fast nicht mehr, darauf zu hoffen."

Die Todesfälle von Brüggen hatten deutschlandweit eine Debatte über das Heilpraktikergesetz und den Einsatz nicht zugelassener Wirkstoffe ausgelöst. "Die Verabreichung von Substanzen, die nicht als Arzneimittel zugelassen sind und die sich erst in einer experimentellen Grundlagenforschung befinden, ist nicht vertretbar", sagte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unserer Redaktion. Dies gelte auch dann, wenn Patienten diese Methode ausdrücklich wünschten.

Eine geregelte Ausbildung sieht das aus dem Jahr 1939 stammende Heilpraktikergesetz nicht vor. Heilpraktiker kann jeder werden, der mindestens 25 Jahre alt ist, wenigstens über einen Hauptschulabschluss und ein Gesundheitszeugnis verfügt sowie polizeilich unauffällig ist. Das "alternative Krebszentrum" in Brüggen war insbesondere bei Krebspatienten aus dem Benelux-Raum beliebt; dort ist die Behandlung durch alternative Praktiken gesetzlich deutlich strenger geregelt als in Deutschland. Viele schwer Krebskranke setzten in den Brüggener Heilpraktiker ihre letzte Hoffnung. Zum Pauschalpreis von 9900 Euro für zehn Wochen ließen sie sich mit 3-BP behandeln.

Die Ermittlungskommission Brom und die Staatsanwaltschaft untersuchten insgesamt rund 70 Todesfälle unter den schwer krebskranken Patienten des Brüggener Heilpraktikers. "Obwohl der Beschuldigte die ungeeignete Waage bereits seit April 2016 verwendet hatte, haben die Ermittlungen keine Hinweise auf vergleichbare Fälle im gesundheitlichen Verlauf bei anderen Patienten des Beschuldigten ergeben, die bis Ende Juli durch ihn mit dem Wirkstoff 3-BP behandelt worden sind", sagte der Oberstaatsanwalt. "Daher besteht kein Anlass zu der Annahme, dass weitere Patienten des Beschuldigten durch eine Überdosierung des Wirkstoffs 3-BP gesundheitlichen Schaden genommen haben könnten."

Noch im November 2016 hatte es so ausgesehen, als könnten die Ermittlungen im Sand verlaufen. Grund: Es gab damals keine Methode, die nachweisen konnte, dass eine Überdosierung von 3-BP zu den Hirnschädigungen der Verstorbenen führte. An die glaubt auch der renommierte niederländische Pathologe Frank van de Goot nicht. Der Nachweis einer kausalen Beziehung sei unmöglich, sagte er. "Dass die Staatsanwalt das behauptet, finde ich mutig. Aber es ist Quatsch."

Der Oberstaatsanwalt widerspricht: "Unsere Sachverständigen haben ein ganz neues Verfahren entwickelt: Aus den Stoffen, die beim Abbau von 3-BP entstehen, konnte mit Hilfe von Reihenuntersuchungen die Dosierung nachgewiesen werden." Zusätzlich hatte die Polizei Reste der Infusionslösung beschlagnahmt. Stahl: "Daher sind wir zuversichtlich, dass das vor Gericht Bestand haben wird."

(mrö)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort