Kreis Viersen Polizei informiert über geändertes Waffenrecht

Kreis Viersen · Bei der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition hat es mit Wirkung vom 6. Juli verschiedene Änderungen gegeben. Nach Angaben der Kreispolizeibehörde Viersen wurden die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen und Munition verschärft. "Die neuen Vorschriften zu den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen gelten für die Anschaffung neuer Waffenschränke und beim Wechsel der Besitzer der Behältnisse - zum Beispiel im Erbfall", erklärt Kriminalhauptkommissarin Antje Heymanns, Sprecherin der Polizei im Kreis Viersen.

"Für Behältnisse, die vor der Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Bestimmungen entsprochen haben und im Besitz bleiben, gilt eine Besitzstandswahrung. Die meisten Waffenbesitzer müssen daher wegen der Gesetzesänderung keine neuen Waffenschränke kaufen", betont Antje Heymanns. Zudem sei es ein Jahr nach Änderung des Gesetzes möglich, illegal besessene Waffen und Munition bei den Polizeibehörden abzugeben, ohne dafür bestraft zu werden. Panzerbrechende Munition sowie Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition seien verboten, auch wenn sie nicht unter das Kriegswaffengesetz fallen. Heymanns: "Soweit Bürger derartige Munition besitzen, können sie diese ebenfalls innerhalb der einjährigen Amnestieregelung straffrei abgegeben."

Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen und zu den Sicherheitsstufen der Behältnisse können Interessierte auf der Homepage der Kreispolizeibehörde Viersen (viersen.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-neue-informationen) nachlesen. Die dort zum Download bereit gestellten Anträge wurden nach Angaben der Polizeisprecherin bereits den neuen Regelungen angepasst.

(rei)
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